Die Stadtvertretung kann für Ortsteile Ortsteilvertretungen bilden und wählt die Mitglieder und deren Stellvertreter auf Vorschlag der Fraktionen und Zählgemeinschaften.
Die Ortsteilvertretungen vertreten die Interessen der Einwohner ihres Ortsteils gegenüber der Stadtvertretung und der Stadtverwaltung. Sie fördern die Beziehung der Einwohner des Ortsteils zur Stadtvertretung und zum Oberbürgermeister und pflegen den Kontakt zu allen im Ortsteil ansässigen Vereinigungen.
Als Mitglied in einer Ortsteilvertretungen können Mitglieder der Stadtvertretung (unabhängig davon, ob sie im Ortsteil wohnen) und Einwohner des Ortsteils nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden.
Die maximale Mitgliederzahl einer Ortsteilvertretung richtet sich nach der Einwohnerzahl: | |
---|---|
bis zu 5.000 Einwohner | sechs Mitglieder |
bis zu 10.000 Einwohner | sieben Mitglieder |
bis zu 20.000 Einwohner | neun Mitglieder |
über 20.000 Einwohner | fünfzehn Mitglieder |