Die Landeshauptstadt Schwerin lässt im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung wesentliche Leistungen der öffentlichen Daseinsvorsorge im wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Bereich durch kommunale Gesellschaften erbringen. Der Aufsichtsrat ist ein Kontrollgremium der jeweiligen Gesellschaft. Er überwacht die Geschäftsführung der Gesellschaft. Die Zusammensetzung des Aufsichtsrates ist für jedes Unternehmen im Gesellschaftsvertrag geregelt. Die Mitglieder, die die Landeshauptstadt Schwerin in den Aufsichtsräten vertreten, werden durch Beschluss der Stadtvertretung entsandt.
Nachfolgend informieren wir Sie über die Mitglieder der Aufsichtsräte, die durch den Gesellschafter Landeshauptstadt Schwerin in die Aufsichtsräte entsandt worden sind. Daneben können dem Kontrollgremium weitere Personen angehören, wie zum Beispiel Mitglieder der Personalvertretung oder von den weiteren Mitgesellschaftern.