Aufgrund der gesetzlichen Regelungen muss die Stadtvertretung neben dem Hauptausschuss einen Ausschuss für Finanzen und einen Ausschuss für Rechnungsprüfung sowie einen Jugendhilfeausschuss bilden.
Die Stadtvertretung kann weitere Ausschüsse bilden, die keine Entscheidungen treffen, sondern beratend tätig werden.
Die Besetzung dieser Ausschüsse erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Das Ziel bei Verhältniswahlen ist es, jeder Fraktion oder Zählgemeinschaft so viele Sitze zuzuteilen, dass der Anteil der Sitze im Ausschuss dem Anteil der Sitze in der Stadtvertretung entspricht.
In der Landeshauptstadt Schwerin wird die Verhältniswahl nach dem Prinzip des „Hare-Niemeyer“ angewandt.
Durch Beschluss kann die Stadtvertretung einzelne Angelegenheiten auf bestehende Ausschüsse übertragen oder für ihre Erledigung zeitweilige Ausschüsse bilden. Derzeit sind keine zeitweiligen Ausschüsse gebildet.
Die Fachausschüsse bestehen aus elf Mitgliedern (Ausnahme Haupt- und Jugendhilfeausschuss), von denen bis zu fünf sachkundige Einwohner sein können. Die sachkundigen Einwohner haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die Mitglieder der Stadtvertretung.
Für jedes Ausschussmitglied können bis zu zwei stellvertretende Mitglieder gewählt werden.
Der Oberbürgermeister, die Beigeordneten sowie die Mitglieder der Stadtvertretung, die einem Ausschuss nicht angehören, haben ein Teilnahmerecht an allen Ausschusssitzungen. Der Oberbürgermeister hat daneben das Recht, an der Beratung im Ausschuss teilzunehmen, also das Wort zu ergreifen. Auf Antrag der Mehrheit aller Ausschussmitglieder kann der Oberbürgermeister zur Teilnahme verpflichtet werden. Für die Beigeordneten gilt das Gleiche, sofern es ihren jeweiligen Geschäftsbereich betrifft.
Die Sitzungen der Ausschüsse sind öffentlich. Die Öffentlichkeit wird ausgeschlossen, sofern überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner dies erfordern.
Der Ausschuss kann beschließen, Sachverständige oder Einwohner, die vom Gegenstand der Beratung betroffen sind, anzuhören.
Die aktuelle Zusammensetzung der beratenden Ausschüsse, die Termine der Sitzungen sowie Tagesordnungen können im Bürgerinformationssystem abgerufen werden.
Die Hauptsatzung der Landeshauptstadt Schwerin regelt, dass folgende Ausschüsse gebildet werden. Jedem Ausschuss sind durch die Hauptsatzung zugleich Aufgabenbereiche zugeordnet.