Icon von Eye-Able - Strichmännchen mit einladender Haltung
langimg

Ausschüsse

Bildung & Aufgaben der Ausschüsse

 © Fotolia/sebra

Aufgrund der gesetzlichen Regelungen muss die Stadtvertretung neben dem Hauptausschuss einen Ausschuss für Finanzen und einen Ausschuss für Rechnungsprüfung sowie einen Jugendhilfeausschuss bilden.

Die Stadtvertretung kann weitere Ausschüsse bilden, die keine Entscheidungen treffen, sondern beratend tätig werden.

Die Besetzung dieser Ausschüsse erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl. Das Ziel bei Verhältniswahlen ist es, jeder Fraktion oder Zählgemeinschaft so viele Sitze zuzuteilen, dass der Anteil der Sitze im Ausschuss dem Anteil der Sitze in der Stadtvertretung entspricht.

In der Landeshauptstadt Schwerin wird die Verhältniswahl nach dem Prinzip des „Hare-Niemeyer“ angewandt.

Durch Beschluss kann die Stadtvertretung einzelne Angelegenheiten auf bestehende Ausschüsse übertragen oder für ihre Erledigung zeitweilige Ausschüsse bilden. Derzeit sind keine zeitweiligen Ausschüsse gebildet.

Die Fachausschüsse bestehen aus elf Mitgliedern (Ausnahme Haupt- und Jugendhilfeausschuss), von denen bis zu fünf sachkundige Einwohner sein können. Die sachkundigen Einwohner haben die gleichen Rechte und Pflichten wie die Mitglieder der Stadtvertretung.

Für jedes Ausschussmitglied können bis zu zwei stellvertretende Mitglieder gewählt werden.

Der Oberbürgermeister, die Beigeordneten sowie die Mitglieder der Stadtvertretung, die einem Ausschuss nicht angehören, haben ein Teilnahmerecht an allen Ausschusssitzungen. Der Oberbürgermeister hat daneben das Recht, an der Beratung im Ausschuss teilzunehmen, also das Wort zu ergreifen. Auf Antrag der Mehrheit aller Ausschussmitglieder kann der Oberbürgermeister zur Teilnahme verpflichtet werden. Für die Beigeordneten gilt das Gleiche, sofern es ihren jeweiligen Geschäftsbereich betrifft.

Die Sitzungen der Ausschüsse sind öffentlich. Die Öffentlichkeit wird ausgeschlossen, sofern überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner dies erfordern.

Der Ausschuss kann beschließen, Sachverständige oder Einwohner, die vom Gegenstand der Beratung betroffen sind, anzuhören.

Die aktuelle Zusammensetzung der beratenden Ausschüsse, die Termine der Sitzungen sowie Tagesordnungen können im Bürgerinformationssystem abgerufen werden.

Die Hauptsatzung der Landeshauptstadt Schwerin regelt, dass folgende Ausschüsse gebildet werden. Jedem Ausschuss sind durch die Hauptsatzung zugleich Aufgabenbereiche zugeordnet.

Hauptausschuss

Der Hauptausschuss besteht neben dem Oberbürgermeister aus 11 weiteren Mitgliedern der Stadtvertretung. Der Oberbürgermeister ist Vorsitzender des Hauptausschusses. Für jedes gewählte Hauptausschussmitglied können bis zu zwei Stellvertreter gewählt werden.

  • Der Hauptausschuss koordiniert die Arbeit aller Ausschüsse der Stadtvertretung.
  • Er stellt sicher, dass die Fachausschüsse und die Beiräte (Ortsbeiräte, Senioren- und Behindertenbeirat) ausreichend an der Vorbereitung der Beschlussfassung der Stadtvertretung bzw. des Hauptausschusses beteiligt werden.
  • Der Hauptausschuss entscheidet in Angelegenheiten, die ihm durch die Stadtvertretung oder die Hauptsatzung übertragen sind.
  • Der Hauptausschuss kann in dringenden Angelegenheiten Entscheidungen treffen, für die die Stadtvertretung zuständig ist. Dies ist jedoch nur zulässig, sofern die Entscheidung nicht bis zur nächsten ordentlichen Sitzung bzw. bis zu einer Dringlichkeitssitzung der Stadtvertretung aufgeschoben werden kann. Die Entscheidung bedarf einer nachträglichen Genehmigung durch die Stadtvertretung.
Direktlink zum Ausschuss
Ausschuss für Rechnungsprüfung

Dem Ausschuss für Rechnungsprüfung sind folgende Aufgabenbereiche zugeordnet:

  • Aufgaben der Rechnungsprüfung
Direktlink zum Ausschuss
Ausschuss für Kultur und Bürgerservice

Dem Ausschuss für Kultur, Gesundheit und Bürgerservice sind folgende Aufgabenbereiche zugeordnet:

  • Kulturangelegenheiten und Kulturförderung
  • Ausländerangelegenheiten
  • Angelegenheiten des Bürgerservice
Direktlink zum Ausschuss
Ausschuss für Finanzen

Dem Ausschuss für Finanzen sind folgende Aufgabenbereiche zugeordnet:

  • Vorbereitung des Haushaltsplanes
  • Aufstellung und Begleitung der Umsetzung von Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung
  • Begleitung/Durchführung des Haushaltsplanes und des Finanzplanes
Direktlink zum Ausschuss
Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport

Dem Ausschuss für Bildung, Soziales und Sport sind folgende Aufgabenbereiche zugeordnet:

  • Sozialwesen
  • Schulangelegenheiten
  • Sportangelegenheiten
  • Förderung und Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements
  • Gesundheit
  • Chancengleichheit (Integration, Gleichstellung, Menschen mit Behinderungen, Seniorinnen und Senioren, Demokratieförderung, Prävention)
Direktlink zum Ausschuss
Jugendhilfeausschuss

Für die Landeshauptstadt Schwerin besteht zur Erfüllung der Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe ein Fachdienst Jugend. Die Aufgaben dieses Fachdienstes nach den Vorschriften des Achten Buches Sozialgesetzbuch werden durch den Jugendhilfeausschuss  und den Fachbereich Jugend wahrgenommen.

Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit allen Angelegenheiten der Jugendhilfe, insbesondere mit

  •  der Jugendhilfeplanung gemäß § 80 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
  • Angelegenheiten der Jugendhilfe, die über den Rahmen der laufenden Verwaltung hinausgehen
  • den Haushaltsplanentwurf der Jugendhilfe
  • der Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe innerhalb der Zuständigkeit des Fachdienstes
  • die Übertragung von Aufgaben an anerkannte Träger der freien Jugendhilfe oder an Einzelpersonen gemäß § 76 SGB VIII
  • Richtlinien für den wirksamen Einsatz der von der Stadtvertretung, dem Bund, dem Land, der EU oder anderen Stellen bereitgestellten Mittel zur Förderung von Maßnahmen des Amtes und der Träger der freien Jugendhilfe, insbesondere auch für die Verteilung der im Haushaltsplan zur Förderung von Einrichtungen, Organisationen und Maßnahmen der Jugendhilfe bereitgestellten Mittel
  • dem Vorschlag zur Wahl von Jugendschöffen gemäß § 35 JGG

Der Jugendhilfeausschuss besteht aus 15 stimmberechtigten Mitgliedern, die von der Stadtvertretung gewählt werden.  Als stimmberechtigte Mitglieder gehören dem Jugendhilfeausschuss neun Mitglieder der Stadtvertretung oder von ihr gewählte Frauen und Männer an, die in der Jugendhilfe erfahren sind. Weitere sechs Mitglieder werden auf Vorschlag des Stadtjugendringes und der "Kleinen Liga" der freien Wohlfahrtspflege gewählt.

Direktlink zum Ausschuss
Ausschuss für Bauen, Liegenschaften und Verkehr

Dem Ausschuss für Bauen, Liegenschaften und Verkehr sind folgende Aufgabenbereiche zugeordnet:

  • Kenntnisnahme von Befreiungen nach dem BauGB,
  • Verkehrsplanung
  • Straßenunterhaltung und -reinigung
  • Grundstücksangelegenheiten
Direktlink zum Ausschuss
Ausschuss für Wirtschaft, Stadtentwicklung und Digitalisierung

Dem Ausschuss für Wirtschaft, Tourismus und Liegenschaften sind folgende Aufgabenbereiche zugeordnet:

  • Wirtschaftsförderung
  • wirtschaftliche Betätigung
  • Tourismus
  • Bauleitplanung und Stadtentwicklung
  • Digitalisierung
Direktlink zum Ausschuss
Ausschuss für Umwelt, Gefahrenabwehr und Ordnung

Dem Ausschuss für Umwelt, Gefahrenabwehr und Ordnung sind folgende Aufgabenbereiche zugeordnet:

  • Umweltschutz
  • Klimaschutz
  • Landschaftspflege
  • Grünplanung
  • Ordnung
  • Gefahrenabwehr
  • Brandschutz
Direktlink zum Ausschuss
Zurück Seite drucken

Kontakt

Landeshauptstadt Schwerin - Büro der Stadtvertretung

Herr Patrick Nemitz
Büroleiter
Raum: 5.027 - Aufzug C

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

Landeshauptstadt Schwerin

Frau Gabriele Meyer
Sachbearbeiterin Fachausschussbetreuung / Ortsbeiratsangelegenheiten
Raum: 5.026 - Aufzug C

Am Packhof 2-6
19053 Schwerin

Öffentlicher Bereich

Interner Bereich

Das könnte Sie auch interessieren