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Zuwendung aus dem Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg: Zuschuss beantragen

Volltext

Was wird gefördert?

Mit den Mitteln des Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg sollen die dortige wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung, der gesellschaftliche Zusammenhalt und die regionale Identität zusätzlich gefördert werden. Insbesondere sollen solche Maßnahmen gefördert werden, für die aus bestehenden Förderprogrammen erforderliche Fördermittel nicht, nicht in der erforderlichen Höhe oder nur unter Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg eingeworben werden können (zum Beispiel zur Finanzierung von Eigenanteilen).

Wer wird gefördert?

Eine Förderung aus dem Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg können

  • Körperschaften des öffentlichen Rechts, insbesondere kleinere Gemeinden,
  • juristische Personen des Privatrechts, zum Beispiel Vereine,
  • Personengesellschaften und
  • natürliche Personen und Initiativen, sofern Letztere eine natürliche Person als verantwortliche Person benennen,

erhalten.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Festbetragsfinanzierung oder Anteilfinanzierung gewährt.
 
Vom Zuwendungsempfänger ist ein Eigenanteil an den zuwendungsfähigen Ausgaben zu tragen, der sich an seinem Eigeninteresse an dem geförderten Vorhaben und seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientiert.
 
Die Zuwendung darf ausnahmsweise zur Vollfinanzierung bewilligt werden, wenn die Erfüllung des Zwecks in dem notwendigen Umfang nur bei Übernahme sämtlicher zuwendungsfähiger Ausgaben durch das Land möglich ist. Sie kommt in der Regel nicht in Betracht, wenn der Zuwendungsempfänger an der Erfüllung insbesondere ein wirtschaftliches Interesse hat.

Zuwendungsfähig sind grundsätzlich Sachausgaben sowie Investitionen. Diese müssen in direktem Zusammenhang mit dem Vorhaben entstehen und für die Durchführung erforderlich sein. Zu den Sachausgaben zählen unter anderem Büro- und Arbeitsmaterial, Honorare, Telefon- und Portokosten, Reisekosten (Fahrtkosten, Übernachtungskosten) sowie anteilige Miet- und Betriebskosten.

Es besteht die Möglichkeit, eine Zuwendung aus dem Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg mit anderen Fördermitteln der Europäischen Union, des Bundes und des Landes zu kombinieren oder auch das Geld aus dem Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg zur Finanzierung des Eigenanteils bei anderen Förderprogrammen zu verwenden.

Sind im Rahmen der Projektfinanzierung weitere Zuwendungsgeber involviert beziehungsweise beabsichtigen Sie die Beantragung von Drittmitteln, werden Sie gebeten, in den Unterlagen darauf hinzuweisen und eine zeitgleiche Einreichung der Anträge bei den entsprechenden Bewilligungsbehörden sicherzustellen.

So wären zum Beispiel bei einer Kofinanzierung zwischen dem Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg sowie der Kulturförderung durch das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten zeitgleich ein entsprechender Antrag auf Kulturförderung beim Ministerium sowie eine Projektskizze beim Fonds für Vorpommern und das östliche Mecklenburg einzureichen, in denen wechselseitig auf den anderen Zuwendungsgeber hingewiesen wird. So kann die Gesamtfinanzierung geklärt werden. Gegebenenfalls ist auch die Zusammenfassung der Fördermittel aus beiden Quellen in einem Zuwendungsbescheid möglich, was im weiteren Verfahren vieles vereinfacht.

Handlungsgrundlage(n)

Voraussetzungen

Projekte, die gefördert werden sollen, müssen:

  • in Vorpommern oder im östlichen Mecklenburg durchgeführt werden oder einen inhaltlichen Bezug zum Fördergebiet aufweisen,
  • nicht bereits begonnen haben und
  • keine Ziele verfolgen, die gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung Deutschlands gerichtet sind.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Vorprüfung und Vorantragsverfahren

  • Ihren Förderantrag (Formular Projektskizze) sollten Sie mindestens zwei Monate vor Projektbeginn stellen.
  • Hinweis: Als Beginn gilt auch schon der Abschluss eines Vertrages über eine Lieferung oder Leistung für Ihr Vorhaben.
  • Die zuständige Stelle prüft zunächst, ob es andere Fördermittel für Ihr Projekt gibt und informiert Sie, sofern dies der Fall ist.
  • Falls keine andere Förderung möglich ist oder diese nicht ausreicht, wird Ihr Projekt dem Förderrat vorgelegt, der in der Regel monatlich tagt. Auf Grundlage der Bewertung durch den Förderrat entscheidet der Parlamentarische Staatssekretär über die Förderwürdigkeit und die Höhe des Zuschusses. Bei größeren Zuschüssen über 75.000,00 EUR wird zusätzlich der Rat für Vorpommern und das östliche Mecklenburg einbezogen, der in der Regel vierteljährlich zusammentritt.
  • Das Ergebnis der Bewertung teilt Ihnen das Landesförderinstitut (LFI) M-V mit.
  • Ist eine positive Bewertung erfolgt, erhalten Sie, verbunden mit der Förderzusage, das Antragsformular des LFI.

Antragsverfahren

  • Die finale Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung sowie der Nachweis der Mittelverwendung werden durch das LFI geregelt.

Formulare

Formulare vorhanden: Ja
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

28.06.2024

Zuständige Stelle

  • Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern, Parlamentarischer Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg

Fristen

Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden (Eine Antragsfrist ist nicht vorgesehen. Es wird empfohlen, einen Antrag spätestens 2 Monate vor geplantem Vorhabenbeginn einzureichen.) : 2 Monat(e)

Laufzeit der Förderung:

Widerspruchsfrist: 4 Woche(n)