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Zuverlässigkeitsüberprüfung im Luftverkehr beantragen
Volltext
Wenn Sie im oder am Flughafen oder in einem Unternehmen mit unmittelbarem Einfluss auf die Luftsicherheit arbeiten, benötigen Sie in vielen Fällen zuvor eine Zuverlässigkeitsüberprüfung. Sie ist Voraussetzung, damit Sie eine Zugangsberechtigung zu einem Flughafen erhalten oder eine entsprechende Tätigkeit aufnehmen können. Sobald die Zuverlässigkeitsüberprüfung und Zugangsberechtigung erteilt wurden und Sie die benötigten Schulungen absolviert haben, können Sie die Tätigkeit am Flughafen oder in einem Unternehmen mit unmittelbarem Einfluss auf die Luftsicherheit (z.B. Luftfahrtunternehmen, Fracht- oder Postunternehmen, Warenlieferanten) aufnehmen.
Die Regelung betrifft insbesondere Personen, die regelmäßig betraut sind mit:
- Sicherheitskontrollen,
- der Abfertigung von Luftfahrzeugen,
- dem Transport von Waren,
- der Kontrolle von Luftfracht oder
- anderen Tätigkeiten in Sicherheitsbereichen.
Zu Sicherheitsbereichen zählen:
- Teile eines Flughafens, in denen sich kontrollierte Fluggäste kurz vor ihrem Abflug aufhalten können
- Teile eines Flughafens, in denen sich kontrolliertes aufgegebenes Gepäck befindet oder durchtransportiert wird
- Bereiche eines Flughafens, in denen Flugzeuge und andere Luftfahrzeuge zum Ein- und Aussteigen sowie zum Be- und Entladen abgestellt sind.
Die Regelung betrifft somit zum Beispiel auch:
- Pilotinnen und Piloten
- Flugschülerinnen und Flugschüler
- Mitglieder von flughafenansässigen Vereinen
- Schülerpraktikanten und -praktikantinnen
- Warenlieferanten und vergleichbare Versorger
- Händler und Gewerbetreibende sowie
- Beschäftigte von Reinigungsunternehmen.
Bei der Zuverlässigkeitsüberprüfung wird überprüft, ob von Ihnen eine Gefahr für die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs ausgeht. Die Prüfung umfasst:
- Angaben zu Ihrer Person
- zurückliegende Beschäftigungs- und Ausbildungszeiten und eine Erfassung von dabei auftretenden Lücken der vergangenen fünf Jahre
- Ihre Wohnsitze in den vergangenen zehn Jahren
- Prüfung von Strafregistereinträgen
- Auskünfte von Behörden.
Dass Sie überprüft werden, dient der Sicherheit des zivilen Luftverkehrs. Sie müssen eine Zuverlässigkeitsüberprüfung in der Regel über Ihren Arbeitgeber selbst beantragen, Ihr Arbeitgeber oder Ihre Arbeitgeberin übernimmt die Kosten.
Mitwirkungspflicht:
Sie sind verpflichtet, an Ihrer Überprüfung mitzuwirken. Das kann in seltenen Fällen auch bedeuten, dass Sie einen Test auf Betäubungsmittel bei Ihnen durchführen lassen müssen.
Eine Zuverlässigkeit wird Ihnen in der Regel abgesprochen, wenn
- Sie wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe, Jugendstrafe oder Geldstrafe von mindestens 60 Tagessätzen verurteilt worden sind oder
- Sie zweimal oder häufiger zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt wurden und die letzte Strafe weniger als fünf Jahre zurückliegt
- Sie wegen eines Verbrechens oder wegen sonstiger vorsätzlicher Straftaten zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt worden sind und die letzte Verurteilung weniger als zehn Jahre zurückliegt
- der Bundesverfassungsschutz Sie in den vergangenen zehn Jahren beobachtet hat und zum Beispiel Bestrebungen festgestellt wurden, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind.
Sie können auf eine Zuverlässigkeitsüberprüfung verzichten, wenn Sie
- nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz bereits überprüft wurden. Hier kann auf Antrag die Zuverlässigkeitsüberprüfung entfallen,
- nur gelegentlich Zutritt zu Sicherheitsbereichen auf dem Flughafen benötigen und daher zum Beispiel mit einem Tagesausweis (Regelung des jeweiligen Flughafens beachten) arbeiten können oder
- ausschließlich in öffentlichen Bereichen des Flughafens arbeiten.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Allgemein:
- beidseitige Kopie des Personalausweises oder
- beidseitige Kopie des Reisepasses
- Wohnorte der letzten 10 Jahre,
- Beschäftigungszeiten der letzten 5 Jahre (Tag genau)
Speziell:
- Für Pilotinnen und Piloten sowie Flugschülerinnen und Flugschüler: Bestätigung der Flugschule; bei Wiederholungsprüfungen: Pilotenlizenz
- Für Selbstständige: Gewerbeanmeldung
- Falls Wohnsitz in den vergangenen fünf Jahren mehr als sechs Monate lang im Ausland war: Straffreiheitszeugnis oder Europäisches Führungszeugnis
Bei Verlängerung: Bescheid der vorherigen Zuverlässigkeitsüberprüfung.
Bei:
- Änderungen Ihres Namens oder
- Änderungen Ihres derzeitigen Wohnsitzes (sofern dies nicht das gleiche Bundesland betrifft)
sind Sie verpflichtet, dies innerhalb eines Monats der zuständigen Luftsicherheitsbehörde zu melden.
Wenn Sie die Zuverlässigkeit auch für Ihre berufliche Tätigkeit benötigen, teilen Sie:
- Änderungen Ihrer Arbeitgeberin beziehungsweise Ihres Arbeitgebers oder
- Änderungen in der Art Ihrer Tätigkeit (Luftsicherheitsbereich)
der Luftsicherheitsbehörde mit.
Voraussetzungen
Sie gehören zu einer der folgenden Personengruppen und benötigen zur Ausübung Ihrer Tätigkeit eine Zuverlässigkeitsüberprüfung:
- Personen mit nicht nur gelegentlichem Zugang zu Sicherheitsbereichen,
- Personal von Unternehmen, Organisationen, Betrieben, das aufgrund seiner Tätigkeit unmittelbaren Einfluss auf die Luftsicherheit hat,
- Natürliche beliehene Personen sowie Ausbilder oder Validierungsprüfer für die Luftsicherheit,
- Luftfahrer:innen und entsprechende Flugschüler:innen, Vereinsmitglieder, Schülerpraktikanten
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Der Gebührenrahmen bewegt sich zwischen 6,00 und 211,50 EUR.
Verfahrensablauf
Eine Zuverlässigkeitsüberprüfung wird für Sie von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber schriftlich oder online beantragt.
Schriftlicher Antrag:
- Sie erhalten dazu ein Formular von Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber.
- Sie müssen das Formular ausfüllen und zusammen mit allen angeforderten Nachweisen bei Ihrer Arbeitgeberin oder Ihrem Arbeitgeber einreichen.
- Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber prüft dann Ihre Unterlagen und beantragt für Sie bei der Luftsicherheitsbehörde die Zuverlässigkeitsüberprüfung.
Anschließend prüft die Luftsicherheitsbehörde den Antrag, indem sie alle von Ihnen gemachten Angaben überprüft. Die Luftsicherheitsbehörde holt zu diesem Zweck unter anderem Auskünfte ein bei:
- Polizei
- Verfassungsschutz
- Strafverfolgungsbehörden
- Nachrichtendiensten
- Melderegistern
- Ausländerbehörden, falls Sie keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
- Soweit erforderlich auch Flugplatzbetreiber, Luftfahrtunternehmen, Arbeitgeber
Falls die Luftsicherheitsbehörde während Ihrer Überprüfung weitere Fragen hat, kann die Luftsicherheitsbehörde Sie auffordern, zu den Fragen Stellung zu nehmen. Sie sind grundsätzlich verpflichtet, aktiv an der Überprüfung mitzuhelfen.
Nach der Überprüfung erhalten Sie und Ihre Arbeitgeberin oder Ihr Arbeitgeber einen offiziellen Bescheid von der Luftsicherheitsbehörde über das Ergebnis Ihrer Zuverlässigkeitsüberprüfung.
Bei einem positiven Ergebnis:
- gilt Ihre Zuverlässigkeitsüberprüfung für 5 Jahre,
- kann aber während dieser Zeit widerrufen werden, wenn die Luftsicherheitsbehörde neue Erkenntnisse über Sie gewinnt, zum Beispiel über ein Strafverfahren, das Zweifel an Ihrer Zuverlässigkeit hervorruft.
Bei einem negativen Ergebnis können Sie innerhalb von 4 Wochen Widerspruch bei der Luftsicherheitsbehörde erheben.
Digital: Für Hamburg, Bremen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern ist es seit dem Jahr 2022 möglich, einen Antrag auf Zuverlässigkeitsüberprüfung oder Zuverlässigkeitsüberprüfung und Zugangsberechtigung online zu stellen.
- Erstellen Sie sich ein kostenloses Service-Konto im Service-Portal Hamburg.
- Füllen Sie den Online-Antrag aus und laden Sie alle erforderlichen Nachweise hoch.
- Senden Sie das ausgefüllte Dokument digital an die zuständige Behörde.
- Für Beschäftigte und Privatpersonen: Drucken Sie das Antrags-PDF nach Abschluss aus, unterzeichnen Sie es und senden Sie dieses postalisch an die zuständige Behörde.
- Für Privatpersonen: Zahlen Sie direkt nach Antragstellung mittels Kreditkarte, Visa-Karte oder SEPA Lastschrift.
- Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert zwischen 3 Tagen und 6 Wochen.
Im Schnitt soll die Bearbeitungsdauer einen Monat betragen. Sie kann jedoch im Einzelfall länger dauern.
Fristen
Vor Ihrem Arbeitsantritt oder Ihrer Ausbildung an Flughäfen müssen Sie Ihren Antrag zur Überprüfung mindestens einen Monat vorher einreichen.
Die Wiederholungsüberprüfung müssen Sie spätestens 3 Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der Zuverlässigkeitsüberprüfung beantragen. Überprüfte Personen gelten dann grundsätzlich bis zum Abschluss der Wiederholungsüberprüfung als weiterhin zuverlässig.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt folgende Hinweise: Die Gültigkeit der Zuverlässigkeitsüberprüfung liegt bei 5 Jahren. Es werden auch Auskünfte von Behörden und aus Strafregistern eingeholt. Flugschülerinnen und Flugschüler sowie Privatpilotinnen und Privatpiloten können sich zur Beantragung der Zuverlässigkeitsüberprüfung direkt an die zuständige Luftsicherheitsbehörde wenden.
Rechtsbehelf
- Widerspruch beziehungsweise in einigen Bundesländern Klage vor dem zuständigen Verwaltungsgericht
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
10.04.2025
Zuständige Stelle
Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Wirtschaft und Innovation; Luftsicherheitsbehörde