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Zuschuss für anerkannte Weiterbildungseinrichtungen von überregionaler Bedeutung, die einen Beherbergungsbetrieb unterhalten, beantragen
Volltext
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung sind Veranstaltungen, die insbesondere geeignet sind, zur Weiterentwicklung des lebensbegleitenden Lernens oder der Erhöhung der Qualität in diesem Bereich beizutragen.
Die geförderten Maßnahmen dienen dazu, allen Menschen in Mecklenburg-Vorpommern ein plurales und flächendeckendes Weiterbildungsangebot zu bieten. So soll insbesondere die individuelle Bereitschaft zum lebensbegleitenden Lernen unterstützt und gefördert werden. Die Weiterbildung soll die Vertiefung und Ergänzung vorhandener oder den Erwerb neuer Kompetenzen und Qualifikationen ermöglichen, zur Orientierung und Lebenshilfe dienen sowie zu selbständigem, eigenverantwortlichem und kritischen Handeln im persönlichen, sozialen, politischen und kulturellen Leben befähigen. Dazu gehört u. a. auch die Fähigkeit zu dem verantwortlichen Umgang mit der Natur. Bedarfsgerechte Weiterbildungsangebote sollen deshalb auch die Nachhaltigkeit befördern.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind anerkannte Einrichtungen der Weiterbildung nach § 6 WBFöG von überregionaler Bedeutung, die einen Beherbergungsbetrieb unterhalten.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in der Art einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Grundlage der Förderung sind die förderfähigen Unterrichtseinheiten der Verwendungsnachweise des Vorvorjahres.
Handlungsgrundlage(n)
- § 9 Weiterbildungsförderungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (WBFöG M-V)
- Richtlinie zur Förderung für die Durchführung von Maßnahmen der allgemeinen und politischen Weiterbildung in M-V
Fachlich freigegeben durch
Bildungsministerium M-V
Fachlich freigegeben am
27.11.2018
Zuständige Stelle
Bildungsministerium M-V