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Zur Sachkenntnisprüfung zum Verkauf freiverkäuflicher Arzneimittel anmelden
Volltext
Der Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln außerhalb von Apotheken darf gemäß § 50 des Arzneimittelgesetzes (AMG) nur betrieben werden, wenn der Unternehmer/ die Unternehmerin oder eine beauftragte Person die erforderliche Sachkenntnis besitzt. Bei Unternehmen mit mehreren Betriebsstellen muss für jede Betriebsstelle eine sachkundige Person anwesend sein. Die Industrie- und Handelskammern sind hier gemäß § 9 der Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln in Verbindung mit § 1 der Arzneimittel-Aufgabenübertragungsverordnung die prüfende Stelle.
Handlungsgrundlage(n)
- § 50 Arzneimittelgesetz (AMG)
- §§ 1-5 Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
- § 50 Arzneimittelgesetz (AMG)
- §§ 1-5 Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
- § 50 Arzneimittelgesetz
- Verordnung über den Nachweis der Sachkenntnis im Einzelhandel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln (AMSachKV)
- Arzneimittel-Aufgabenübertragungsverordnung - AAÜVO) vom 17. November 1997
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern: Prüfungsgebühr 65,00 Euro
IHK zu Rostock: Prüfungsgebühr 110,00 Euro
IHK zu Schwerin: Prüfungsgebühr 85,00 Euro
Verfahrensablauf
Die Sachkenntnisprüfung bei der IHK erfolgt schriftlich, teilweise am PC. Die Prüfungsdauer beträgt 75 Minuten.
Der Prüfungsbogen besteht aus 50 Single-Choice-Testfragen (je 1 Punkt) und 5 offenen Prüfungsfragen zu den Pflanzendrogen (Teedrogen, Arzneidrogen) aus der Drogenliste (Erkennen und Benennen der Droge, Hauptanwendungsgebiet und dazu passender Hauptinhaltsstoff, maximal je 3 Punkte pro Frage).
Insgesamt sind bei der Sachkundeprüfung 65 Punkte erreichbar (50 Punkte durch die Single-Choice-Testfragen, 15 Punkte durch die offenen Fragen zu den Teedrogen).
Es müssen mindestens 33 Punkte erreicht werden, um die Prüfung der Sachkenntnis zu bestehen. Durch die Prüfung ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer ausreichende Kenntnisse und Fertigkeiten über das ordnungsgemäße Abfüllen, Abpacken, Kennzeichnen, Lagern und Inverkehrbringen von freiverkäuflichen Arzneimitteln sowie Kenntnisse über die für diese Arzneimittel geltenden Vorschriften besitzt.
Im einzelnen ist festzustellen, ob der Prüfungsteilnehmer
- das Sortiment freiverkäuflicher Arzneimittel übersieht,
- die in freiverkäuflichen Arzneimitteln üblicherweise verwendeten Pflanzen und Chemikalien sowie die Darreichungsformen kennt,
- offensichtlich verwechselte, verfälschte oder verdorbene freiverkäufliche Arzneimittel erkennen kann,
- freiverkäufliche Arzneimittel ordnungsgemäß, insbesondere unter Berücksichtigung der Lagertemperatur und des Verfalldatums, lagern kann,
- über die für das ordnungsgemäße Abfüllen, Abpacken und die Abgabe freiverkäuflicher Arzneimittel erforderlichen Kenntnisse verfügt,
- die mit dem unsachgemäßen Umgang mit freiverkäuflichen Arzneimitteln verbundenen Gefahren kennt,
- die für freiverkäufliche Arzneimittel geltenden Vorschriften des Arzneimittelrechts und des Rechts der Werbung auf dem Gebiet des Heilwesens kennt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist individuell je nach Anmeldung.
Fristen
Anmeldefrist: mindestens 4 Wochen vor dem gewünschten Prüfungstermin
Hinweis: Die Sachkenntnisprüfung wird nur bei ausreichender Teilnehmerzahl durchgeführt.
Weiterführende Informationen
- IHK zu Schwerin - Nachweis der Sachkenntnis mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
- IHK Neubrandenburg Sachkenntnisprüfung zum Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
- IHK zu Rostock Sachkenntnisprüfung zum Handel mit freiverkäuflichen Arzneimitteln
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
10.07.2019
Zuständige Stelle
Industrie- und Handelskammern (IHK) in Meckelnburg-Vorpommern
Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
Adresse
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Graf-Schack-Allee 12
Telefon:
0385 51030
0385 5103111
(Direkt-Hotline)
Fax:
0385 5103999
Kontakt
QDIS – Unternehmensberatung für Datenschutz und Informationssicherheit: Marco Kunz
Position: Fachperson für Datenschutz
Tel.: | 03861 3029061 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Zuständig für :
- Allgemeine Anfrage zur angestrebten Tätigkeit stellen
- Anerkennung als Bewacher, Versicherungs-, Finanzanlagenberatung, -vermittlung, Immobiliardarlehensvermittlung beantragen
- Anerkennung von Schulungsveranstaltern für Gefahrgutbeauftragte beantragen
- Anerkennung von Schulungsveranstaltern zur Durchführung von Gefahrgutfahrerschulungen beantragen
- Befreiung vom Sachkundenachweis nach Chemikalien-Ozonschichtverordnung beantragen
- Befreiung von der Erlaubnispflicht zur Arbeit als Versicherungsvermittler beantragen
- Besonders sachkundige Versteigerer: Öffentliche Bestellung und Vereidigung beantragen
- Bestimmung zum Sachverständigen für Langzeitlager nach der Deponieverordnung beantragen
- Bewachungsgewerbe: zur Sachkundeprüfung anmelden
- Bewachungsgewerbe: zur Unterrichtung anmelden
- Daten im Vermittlerregister - Änderung
- Durchführung der Prüfung der fachlichen Eignung von Unternehmern im Straßenpersonenverkehr beantragen
- Eintragung in das Register der Versicherungsvermittler beantragen
- Eintragung in die Installateurverzeichnisse der Strom- und Gas-Netzbetreiber und Wasserversorgungsunternehmen beantragen
- Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsberater beantragen
- Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsvermittler beantragen
- Fachkundige Stellungnahme der IHK für Gründungszuschuss einholen
- Finanzanlagenvermittler: Erlaubnis beantragen
- Förderung: Zuschuss zu qualifizierten Fortbildungsabschlüssen im Handwerk „Meister-Extra“ beantragen
- Gaststättengewerbe: Zur Unterrichtung über lebensmittelrechtliche Kenntnisse anmelden
- Gefahrgutbeauftragtenprüfung ablegen
- Immobiliardarlehensvermittlung: Erlaubnis beantragen
- Immobiliardarlehensvermittlung: zur Sachkundeprüfung anmelden
- Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige oder Sachverständiger beantragen oder verlängern
- Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Probenehmern
- Prüfung Beschleunigte Grundqualifikation von Berufskraftfahrern anmelden
- Prüfung der fachlichen Eignung von Unternehmern im Güterkraftverkehr beantragen
- Prüfung Grundqualifikation von Berufskraftfahrern anmelden
- Sachkundebescheinigung nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung beantragen
- Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler ablegen
- Umschulungsprüfung in dualen Ausbildungsberufen ablegen
- Ursprungszeugnisse und IHK-Bescheinigungen für Handelsdokumente beantragen
- Vermittlerregister: Eintragung als Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater beantragen
- Verpackungsabfälle: Rücknahme und Entsorgungspflicht
- Waffenhandel: Fachkunde durch Prüfung nachweisen
- Weiterbildungsprüfung ablegen
- Zulassung zur Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater beantragen
- Zur Sachkenntnisprüfung zum Verkauf freiverkäuflicher Arzneimittel anmelden
- Zwischenprüfung in dualen Ausbildungsberufen ablegen
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 15:00 Uhr