Online beantragen
Wertstoffe: zur Entsorgung abgeben
Volltext
Wertstoffe sind verwertbare Abfälle wie beispielsweise Papier, Kartonagen sowie Verpackungen aus Glas, Kunststoffen oder Metall. Wertstoffe, die keine Verpackungen sind, werden regelmäßig durch die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger entsorgt. Sammlungen von Wertstoffen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
Für die Entsorgung sind im Regelfall verschiedene Entsorgungssysteme eingerichtet (Containersammlung und/oder Entsorgung in den Wertstoffhöfen).
- im Bringsystem über Depot-Container (z.B. Iglus für Altglas; Papier, Leichtverpackungen, Alttextilien) und/oder auf dem Wertstoffhof
- Die Depotcontainer und Wertstoffsäcke dürfen nur mit folgenden Wertstoffen gefüllt werden:
- Altpapiercontainer (Farbe: blau): Zeitungen, Zeitschriften, gefaltete Kartons, Pappen und sonstige Druckerzeugnisse, die nicht verunreinigt sind;
- Altglascontainer (Farbe: weiß, grün, braun) : Flaschen und andere Behälter aus Glas, getrennt nach Weiß-, Grün- und Braunglas;
- Container bzw. Säcke für Leichtverpackungen (Farbe: gelb): Konservendosen, Getränkedosen, Metallverschlüsse, Alu-Schalen, Alu-Deckel, Alu-
Folien; Tragetaschen, Beutel und Einwickelfolien, Flaschen, Becher und andere Verpackungen aus Kunststoff; Getränke- und Milchkartons und
Vakuumverpackungen aus Verbundstoffen, soweit sie sauber und ohne Inhaltsstoffe sind;
- Alttextilcontainer: Altkleidung, Wohnraumtextilien, Bettwäsche, Tischtücher u. ä. - Das Ablagern von Wertstoffen, Transportbehältnissen und Abfällen auf den Standplätzen der Depotcontainer ist verboten.
- Zur Vermeidung von Lärmbelästigungen dürfen Depotcontainer für Altglas nur in der Zeit von 07.00 bis 19.00 Uhr benutzt werden.
- im Holsystem über den Gelben Sack (für Dosen, Getränkekartons, Plastikbecher)
- die „Gelbe Tonne Plus“
- die Altpapiertonne
Handlungsgrundlage(n)
- Hausmüllentsorgungssatzung der Landeshauptstadt Schwerin
- § 10 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- § 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Abfallwirtschaftsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern (Abfallwirtschaftsgesetz - AbfWG M-V)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
- Für Verpackungen greift die Produktverantwortung. Die Entsorgung wird vom Verbraucher beim Kauf des Produktes schon bezahlt.
- In Schwerin kann in Einfamilienhausgebieten, in denen die kostenlose „Gelbe Sacksammlung“ angeboten wird, auch eine „Gelbe Tonne Plus“ genutzt werden.
- Kosten pro Jahr 7 €. Weitere Informationen unter www.sas-schwerin.de
Hinweise (Besonderheiten)
Einige öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger haben in Abstimmung mit dem jeweiligen Dualen System eine Wertstofftonne für Kunststoffe, Metalle und Verbundstoffe eingeführt, bei der nicht mehr zwischen Verpackungen und Nichtverpackungen unterschieden werden muss, sondern nur noch nach Materialien getrennt wird.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
20.06.2024
Verfahrensablauf
- Wo und welche Wertstoffe im öffentlichen Raum entsorgt werden können erfahren Sie beim Eigenbetrieb SDS - Abteilung Abfall und Straße.
Zuständige Stelle
- öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
In Mecklenburg-Vorpommern sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Landkreise und kreisfreien Städte.
Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) ist
- die Landeshauptstadt Schwerin vertreten durch den Eigenbetrieb Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen (SDS) - Abteilung Abfall und Straße.
- Der Eigenbetrieb SDS ist erreichbar unter 0385 / 633 1670
Formulare
Weiterführende Informationen
- Internetseiten des Eigenbetriebs SDS sowie der SAS GmbH
- Zusätzliche Informationen finden Sie im Ratgeber für ein Sauberes Schwerin