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Wechsel in einen anderen Schuleinzugsbereich beantragen
Volltext
In welche Grundschule Ihr Kind gehen soll, ist im Grundsatz nicht frei wählbar. Ihr Kind wird regelmäßig in die Grundschule gehen, in deren Schuleinzugsbereich die Erziehungsberechtigten wohnen oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Lediglich in begründeten Ausnahmefällen kann der Träger der örtlich zuständigen Schule den Besuch einer anderen Grundschule gestatten.
Mit dem Übergang in die weiterführende Schule besteht zu einem Stichtag ein Anspruch auf Aufnahme in die örtlich zuständige Schule, also der Schule, in deren Schuleinzugsbereich die Erziehungsberechtigten wohnen oder sich der ständige Aufenthalt des Kindes (Schülers) befindet. Sind entsprechende Aufnahmekapazitäten vorhanden, besteht Anspruch auf Aufnahme in eine Schule nach Wahl der Erziehungsberechtigten oder des volljährigen Schülers.
Handlungsgrundlage(n)
- §§ 45 und 46 i. V. mit § 66 Schulgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V) - Örtlich zuständige Schule
- Verordnung über die Verfahren zur näheren Ausgestaltung der Schulpflicht an allgemeinbildenden Schulen (Schulpflichtverordnung M-V)
Verfahrensablauf
Grundschule:
Ein geplanter Wechsel in einen anderen Schuleinzugsbereich muss beim für den Wohnort zuständigen Schulträger beantragt werden. (kann bei der Schule erfragt werden)
Die Entscheidung über den beantragten Schulwechsel erhalten die Erziehungsberechtigen schriftlich. Ist ein Wechsel möglich, melden die Erziehungsberechtigten ihr Kind in der neuen Grundschule an.
weiterführende Schule:
Ein geplanter Wechsel in einen anderen Schuleinzugsbereich erfolgt durch Anmeldung bei der aufnehmenden Schule ("Wahl"schule) und Abmeldung bei der bisherigen Schule. Die Schulpflicht ist dabei lückenlos abzusichern.
Fachlich freigegeben durch
Dieser Text wurde freigegeben durch das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern.
Fachlich freigegeben am
27.07.2015
Weiterführende Informationen
Zuständige Stelle
- Schulträger: Fachdienst Bildung und Sport der Landeshauptstadt Schwerin
Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Schulverwaltung und BAFöG
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Telefon:
+49 385 545-2011
Kontakt
Frau Silvia Schmidt
Position: Sachbearbeiterin Allg. Schulangelegenheiten
Tel.: | +49 385 545-2013 |
Fax: | +49 385 545-2009 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 2.022c |
Frau Martina Joachim
Position: Fachgruppenleiterin
Tel.: | +49 385 545-2205 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 2.079 |
Zuständig für :
- Aufstiegsfortbildungsförderung (Aufstiegs-BAföG) beantragen
- Ausbildungsförderung (BAföG) für den Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte beantragen
- Ausbildungsförderung (BAföG) für Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildende beantragen
- Ausbildungsförderung (BAföG) für Studierende beantragen
- Grundschule: Aufnahme anmelden
- Grundschule: Vorzeitige Aufnahme beantragen
- Schülerbeförderung aufgrund einer Behinderung beantragen
- Schülerbeförderung durchführen
- Wechsel in eine andere Schulform Erlaubnis
- Wechsel in einen anderen Schuleinzugsbereich beantragen