Adresse
Waldbenutzung: Ausnahmegenehmigung zum Befahren nichtöffentlicher Waldwege mit Kraftfahrzeugen beantragen
Handlungsgrundlage(n)
- § 14 Absatz 2 Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft (Bundeswaldgesetz)
- § 28 Absatz 4 Landeswaldgesetz Mecklenburg-Vorpommern
- Tarifstelle 3.14.1 der Verordnung über die Kosten für Amtshandlungen der Forstverwaltung (Forstverwaltungskostenverordnung - ForstKostVO M-V)
Verfahrensablauf
Füllen Sie den Antrag aus, unterschreiben Sie ihn und reichen ihn zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft.
Wenn Sie alle Bedingungen erfüllen, wird Ihnen die Ausnahmegenehmigung erteilt. Sie erhalten einen Bescheid.
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Nein
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
02.09.2024
Zuständige Stelle
- Forstamt
- bei fortamtsübergreifenden Waldfahrgenehmigungen: Landesforstanstalt M-V
Kosten
Verwaltungsgebühr (- je Kraftfahrzeug; Reisekosten sind mit der Gebühr nicht abgegolten) : EUR 60,00