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Versteigerergewerbe: Erlaubnis beantragen
Volltext
Wer gewerbsmäßig fremde bewegliche Sachen, fremde Grundstücke oder fremde Rechte versteigern will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, wenn dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Auftraggeber oder der Bieter erforderlich ist.
Bei Personengesellschaften (z. B. OHG, KG) ist Gewerbetreibender jeder geschäftsführende Gesellschafter. Bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG) wird die Erlaubnis der juristischen Person erteilt.
Als Versteigerer dürfen Sie nicht:
- auf Ihren Versteigerungen selbst oder durch eine andere Person für sich selbst bieten oder Ihnen anvertrautes Versteigerungsgut kaufen,
- Angehörigen oder Ihren Angestellten gestatten, auf Ihren Versteigerungen zu bieten oder Ihnen anvertrautes Versteigerungsgut zu kaufen,
- für eine andere Person auf Ihren Versteigerungen bieten oder Ihnen anvertrautes Versteigerungsgut kaufen, außer ein schriftliches Gebot der anderen Person liegt vor,
- bewegliche Sachen aus dem Kreis der Waren versteigern, die Sie in Ihrem Handelsgeschäft führen, wenn dies nicht üblich ist,
- Sachen versteigern,
- an denen Sie ein Pfandrecht besitzen oder
- wenn sie zu den Waren gehören, die Sie in offenen Verkaufsstellen anbieten und die ungebraucht sind oder deren bestimmungsgemäßer Gebrauch in ihrem Verbrauch besteht (Verbrauchsgüter).
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder vergleichbares Identifikationspapier (Kopie)
- Nicht-EU-Bürger: Aufenthaltstitel (Kopie)
- Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform
- Unternehmenssitz in Deutschland:
- Handelsregisterauszug für eingetragenes Unternehmen
- gegebenenfalls eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages (z. B. bei einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR))
- Unternehmenssitz im Ausland: Dokumente aus diesem Land, die die Rechtsform nachweisen
- Unternehmenssitz in Deutschland:
- Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
- Wohnsitz in Deutschland:
- Führungszeugnis
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister für natürliche und ggf. juristische Person
- Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die nachweisen, dass Sie die persönliche Zuverlässigkeit zur Ausübung der gewünschten Dienstleistung besitzen
- Die Behörde kann Einzelfall weitere Dokumente anfordern, die geeignet sind, eine Aussage über Ihre persönliche Zuverlässigkeit als Antragsteller zu treffen.
- Wohnsitz in Deutschland:
- Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse
- Wohnsitz in Deutschland:
- Auszug aus der Schuldnerkartei
- Bescheinigung des Insolvenzgerichts
- Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen
- Wohnsitz im Ausland: Dokumente aus Ihrem Heimatland, die nachweisen, dass Sie in geordneten Vermögensverhältnissen leben
- Wohnsitz in Deutschland:
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind
- persönliche Zuverlässigkeit und
- geordnete Vermögensverhältnisse.
Sie erhalten keine Erlaubnis, wenn
- Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Sie als antragstellende Person die Zuverlässigkeit nicht besitzen, die für den Gewerbebetrieb erforderlich ist.
Die erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Sie in der Regel nicht, wenn Sie in den letzten fünf Jahren vor Stellung des Antrages wegen eines Verbrechens oder wegen Diebstahls, Unterschlagung, Erpressung, Betrugs, Untreue, Geldwäsche, Urkundenfälschung, Hehlerei, Wuchers oder wegen eines Vergehens gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zu einer Freiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt worden sind. - Sie als antragstellende Person in ungeordneten Vermögensverhältnissen leben.
Dies ist in der Regel der Fall, wenn über Ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder Sie in das Verzeichnis eingetragen sind, das vom Insolvenzgericht oder vom Vollstreckungsgericht geführt wird.
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis für Versteigerungen müssen Sie schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Behörde beantragen. Nach der Prüfung erhalten Sie entweder die Erlaubnis oder einen Ablehnungsbescheid. Eine Erlaubnis kann mit bestimmten Auflagen verbunden sein. Neben der Erlaubniseinholung müssen Sie das Gewerbe bei der zuständigen Gemeinde anzeigen.
Die Behörden haben gegenüber Gewerbetreibenden Auskunft- und Nachschaurechte. Auf behördliches Verlangen haben die Betroffenen die für die Überwachung des Geschäftsbetriebs erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Ferner sind die Behörden befugt, die Geschäftsräume zu betreten, um dort Prüfungen und Besichtigungen vorzunehmen.
Ferner unterliegen Sie als Versteigerer bei der Gewerbeausübung den Vorgaben der Versteigererverordnung (VerstV). Sie müssen z. B.
- grundsätzlich bis spätestens zwei Wochen vor der Versteigerung ein Verzeichnis der zu versteigernden Sachen anzufertigen, in dem das Versteigerungsgut jedes Auftraggebers einheitlich zu kennzeichnen ist
- jede Versteigerung spätestens zwei Wochen vor dem in Aussicht genommenen Versteigerungstermin der zuständigen Behörde sowie der Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk die Versteigerung stattfinden soll, schriftlich unter Angabe von Ort und Zeitpunkt der Versteigerung sowie der Gattung der zu versteigernden Ware anzeigen
- grundsätzlich für die Dauer von mindestens zwei Stunden Gelegenheit zur Besichtigung des Versteigerungsguts geben
- über jeden Versteigerungsauftrag und dessen Abwicklung Buch führen
Die zuständige Behörde bestellt auf Antrag besonders sachkundige Versteigerer allgemein öffentlich für bestimmte Arten von Versteigerungen. Als öffentlich bestellter Versteigerer müssen Sie einen Eid darauf leisten, dass Sie Ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch erfüllen werden.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die genaue Gebührenhöhe ist abhängig vom Verwaltungsaufwand. Die Rahmengebühr beträgt in M-V 103,00 - 715,00 EUR.
Fristen
Die Erlaubnis müssen Sie vor Beginn der Tätigkeit beantragen. Erst nach Erteilung der Erlaubnis sind Sie zur Ausübung des Gewerbes berechtigt.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
27.04.2023
Unterstützende Institutionen
Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
Ludwig-Bölkow-Haus
Graf-Schack-Allee 12
19053 Schwerin
Tel.: 0385 5103-0
Fax: 0385 5103-999
E-Mail: info@schwerin.ihk.de
Handwerkskammer Schwerin
Friedensstraße 4a
19053 Schwerin
Tel. 0385 - 74 17 0
Fax 0385 - 71 60 51
E-Mail: info@hwk-schwerin.de
Zuständige Stelle
Zuständig für die Antragsbearbeitung ist das Gewerbeamt der kreisfreien Stadt, der großen kreisangehörigen Stadt, des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde, in der bzw. dem die Tätigkeit erfolgen soll.
Ansprechpunkt
Ansprechpartner ist das Gewerbeamt der kreisfreien Stadt, der großen kreisangehörigen Stadt, des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde, in der bzw. dem die Tätigkeit erfolgen soll.
Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Gewerbeangelegenheiten
Adresse
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Kontakt
Frau Yvonne Mathy
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | +49 385 545-1918 |
Fax: | +49 385 545-2419 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 1.087 |
Zuständig für :
-
Erlaubnis für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien (Immobilienmakler) oder Darlehensverträgen, für die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben oder für die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnimmobilien beantragen
- Beginn Familienname: S-Z
- Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle beantragen
-
Gaststättenerlaubnis
- Beginn Familienname: S-Z
-
Gaststättengewerbe: Stellvertretungserlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: S-Z
-
Gaststättengewerbe: Vorläufige Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: S-Z
-
Gaststättengewerbe: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabenden anzeigen
- Beginn Familienname: S-Z
-
Gewerbe abmelden
- Beginn Familienname: S-Z
-
Gewerbe anmelden
- Beginn Familienname: S-Z
-
Gewerbe ummelden
- Beginn Familienname: S-Z
-
Gewerberegisterauszug
- Beginn Familienname: S-Z
-
Pfandleihgewerbe: die benutzten Räume anzeigen
- Beginn Familienname: S-Z
-
Pfandleihgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: S-Z
-
Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Beginn Familienname: S-Z
-
Reisegewerbe: Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: S-Z
-
Reisegewerbekarte: Änderung oder Erweiterung der aufgeführten Tätigkeiten beantragen
- Beginn Familienname: S-Z
-
Reisegewerbekarte: Verlängerung beantragen
- Beginn Familienname: S-Z
-
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis zur Aufstellung beantragen
- Beginn Familienname: S-Z
-
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes beantragen
- Beginn Familienname: S-Z
-
Versteigerergewerbe: Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: S-Z
Herr Bodo Händschke
Position: Sachbearbeiter
Tel.: | +49 385 545-1912 |
Fax: | +49 385 545-2419 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 1.077 |
Zuständig für :
-
Erlaubnis für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien (Immobilienmakler) oder Darlehensverträgen, für die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben oder für die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnimmobilien beantragen
- Beginn Familienname: L-R
- Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle beantragen
-
Gaststättenerlaubnis
- Beginn Familienname: L-R
-
Gaststättengewerbe: Stellvertretungserlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: L-R
-
Gaststättengewerbe: Vorläufige Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: L-R
-
Gaststättengewerbe: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabenden anzeigen
- Beginn Familienname: L-R
-
Gewerbe abmelden
- Beginn Familienname: L-R
-
Gewerbe anmelden
- Beginn Familienname: L-R
-
Gewerbe ummelden
- Beginn Familienname: L-R
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Gewerberegisterauszug
- Beginn Familienname: L-R
-
Pfandleihgewerbe: die benutzten Räume anzeigen
- Beginn Familienname: L-R
-
Pfandleihgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: L-R
-
Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Beginn Familienname: L-R
-
Reisegewerbe: Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: L-R
-
Reisegewerbekarte: Änderung oder Erweiterung der aufgeführten Tätigkeiten beantragen
- Beginn Familienname: L-R
-
Reisegewerbekarte: Verlängerung beantragen
- Beginn Familienname: L-R
-
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis zur Aufstellung beantragen
- Beginn Familienname: L-R
-
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes beantragen
- Beginn Familienname: L-R
-
Versteigerergewerbe: Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: L-R
Frau Andrea Stange
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | +49 385 545-1914 |
Fax: | +49 385 545-2419 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 1.076 |
Zuständig für :
-
Erlaubnis für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien (Immobilienmakler) oder Darlehensverträgen, für die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben oder für die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnimmobilien beantragen
- Beginn Familienname: G-K
- Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle beantragen
-
Gaststättenerlaubnis
- Beginn Familienname: G-K
-
Gaststättengewerbe: Stellvertretungserlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: G-K
-
Gaststättengewerbe: Vorläufige Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: G-K
-
Gaststättengewerbe: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabenden anzeigen
- Beginn Familienname: G-K
-
Gewerbe abmelden
- Beginn Familienname: G-K
-
Gewerbe anmelden
- Beginn Familienname: G-K
-
Gewerbe ummelden
- Beginn Familienname: G-K
-
Gewerberegisterauszug
- Beginn Familienname: G-K
-
Pfandleihgewerbe: die benutzten Räume anzeigen
- Beginn Familienname: G-K
-
Pfandleihgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: G-K
-
Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Beginn Familienname: G-K
-
Reisegewerbe: Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: G-K
-
Reisegewerbekarte: Änderung oder Erweiterung der aufgeführten Tätigkeiten beantragen
- Beginn Familienname: G-K
-
Reisegewerbekarte: Verlängerung beantragen
- Beginn Familienname: G-K
-
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis zur Aufstellung beantragen
- Beginn Familienname: G-K
-
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes beantragen
- Beginn Familienname: G-K
-
Versteigerergewerbe: Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: G-K
Herr David Ziegler
Position: Sachbearbeiter
Tel.: | +49 385 545-1915 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 1.078 |
Zuständig für :
-
Erlaubnis für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien (Immobilienmakler) oder Darlehensverträgen, für die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben oder für die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnimmobilien beantragen
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
- Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle beantragen
-
Gaststättenerlaubnis
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Gaststättengewerbe: Stellvertretungserlaubnis beantragen
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Gaststättengewerbe: Vorläufige Erlaubnis beantragen
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Gaststättengewerbe: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabenden anzeigen
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Gewerbe abmelden
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Gewerbe anmelden
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Gewerbe ummelden
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Gewerberegisterauszug
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Pfandleihgewerbe: die benutzten Räume anzeigen
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Pfandleihgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis zur Aufstellung beantragen
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes beantragen
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Versteigerergewerbe: Erlaubnis beantragen
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
Frau Sabine Könn
Position: Fachgruppenleiterin
Tel.: | +49 385 545-1911 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 1.083 |
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin
Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde