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Verpackungsabfälle: Abholung anmelden
Volltext
Für die Entsorgung von Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes sind die Dualen Systeme zuständig. In der Gelben Tonne beziehungsweise in dem Gelben Sack werden so genannte Leichtverpackungen gesammelt. Das sind Verkaufsverpackungen aus Kunststoff, Metall, Verbundstoffen und Naturmaterialien.
Handlungsgrundlage(n)
- RICHTLINIE 94/62/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Verpackungen und Verpackungsabfälle
- § 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- § 14 Verpackungsgesetz (VerpackG)
Voraussetzungen
Was gehört in die Gelbe Tonne / in den Gelben Sack? Leichtverpackungen aus Kunststoff, Metall, Verbundstoffen oder und Naturmaterialien wie zum Beispiel:
- Plastikbecher, Wurst- und Käseverpackungen, Eisverpackungen, Konservendosen, Getränkekartons, Plastiktüten, Kosmetikverpackungen aus Plastik, Styroporverpackungen.
Die Verpackungen sollten restentleert, aber nicht gespült entsorgt werden.
Was gehört nicht in die Gelbe Tonne / in den Gelben Sack?
- Verpackungen aus Glas und Papier/Pappe/Kartonagen, die als solche getrennt gesammelt und einer Verwertung zugeführt werden.
- „stoffgleiche Nichtverpackungen“ wie zum Beispiel kaputte Putzeimer, Bratpfannen, Kunststoffspielzeuge oder Metallschrauben
- CD's, DVD's und ihre Hüllen (hierfür werden in der Regel spezielle Boxen angeboten, in denen sie gesammelt werden)
Bei den zulässigen Materialien kann es weitere regionale Unterschiede geben.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Für Verpackungen greift die Produktverantwortung. Die Entsorgung von Verpackungen nach dem Verpackungsgesetz wird vom Verbraucher beim Kauf des Produktes bereits bezahlt. Dennoch kann die Abholung kostenpflichtig sein. Näheres erfahren Sie bei Ihrem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sowie Dualen System.
Weiterführende Informationen
- Informationen zu Verpackungsabfällen auf der Webseite des Bundesumweltministeriums
- Informationen zur Gelben Tonne auf der Webseite des Bundesumweltministeriums
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
22.03.2024
Zuständige Stelle
Für die Entsorgung von Verpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes sind die Dualen Systeme zuständig.