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Vergleichbarkeitsprüfung Fischereischeine anderer Bundesländer

Volltext

Bei Umzug aus einem anderen Bundesland nach M-V (Verlegung Hauptwohnsitz), muss auch der Fischereischein des anderen Bundeslandes in einen Fischereischein von M-V umgetauscht werden. Hierzu ist zu prüfen, ob der Fischereischein des anderen Bundeslandes aufgrund einer anerkannten Sachkundeprüfung ausgestellt worden ist.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Fischereischein des anderen Bundeslandes, Sachkundenachweis (Fischereischeinprüfung/Sportfischerprüfung etc.)

Voraussetzungen

Fischereischein des anderen Bundeslandes, Sachkundenachweis (Fischereischeinprüfung / Sportfischerprüfung etc.)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Gebühr: EUR 5,00

Bearbeitungsdauer

ca. 5 Arbeitstage

Fristen

keine

Formulare

keine

Weiterführende Informationen

Fachlich freigegeben durch

LALLF

Fachlich freigegeben am

17.02.2021

Zuständige Stelle

Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Mecklenburg-Vorpommern, Abteilung 7

Bemerkungen

Beantragung auf Vollmacht:

§ 14 (1) Landesverwaltungsverfahrensgesetz MV: Ein Beteiligter kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vollmacht ermächtigt zu allen das Verwaltungsverfahren betreffenden Verfahrenshandlungen, sofern sich aus ihrem Inhalt nicht etwas anderes ergibt. Der Bevollmächtigte hat auf Verlangen seine Vollmacht schriftlich nachzuweisen. Ein Widerruf der Vollmacht wird der Behörde gegenüber erst wirksam, wenn er ihr zugeht.