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Unternehmenskarte beantragen
Volltext
Mit Hilfe der Unternehmenskarte hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass er sich zu Beginn (zum Beispiel nach Kauf oder Anmietung des Fahrzeuges) und am Ende (zum Beispiel vor Verkauf oder Vermietung des Fahrzeuges) des Fahrzeugeinsatzes mit seinem Unternehmen in das Kontrollgerät ein- bzw. ausloggt. Durch das Einloggen werden gleichzeitig die unternehmensrelevanten Daten vor dem Zugriff durch Unbefugte geschützt. Die Unternehmenskarte ermöglicht die Freigabe digitaler Daten aus dem Massenspeicher des Kontrollgerätes und einer im Kontrollgerät eingelegten Fahrerkarte.
Die Unternehmenskarten sind in entsprechend benötigter Anzahl durch den Firmeninhaber bzw. durch den verantwortlichen Geschäftsführer/Gesellschafter beim LAGuS M-V zu beantragen. Sie sind Eigentum des Unternehmens und jeweils 5 Jahre gültig.
Handlungsgrundlage(n)
- VO (EWG) Nr. 3821/85
- Verordnung zur Durchführung des Fahrpersonalgesetzes (Fahrpersonalverordnung - FPersV)
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen müssen bei Antragstellung zum Verbleib eingereicht werden:
- der Antrag kann elektronisch übermittelt werden; eine Originalunterschrift ist in diesem Fall nicht notwendig
- die Gewerbeanmeldung (Kopie) beziehungsweise der Handelsregistereintrag (Kopie) des Unternehmens und
- der Personalausweis (Kopie) des Firmeninhabers beziehungsweise verantwortlichen Geschäftsführers/Gesellschafters.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Pro beantragter Unternehmenskarte fallen Kosten in Höhe von EUR 34,00 an.
Verfahrensablauf
Es werden nur vollständige und in lesbarer Schrift ausgefüllte Anträge bearbeitet.
Nach vollständigem Eingang der Antragsunterlagen erhält der Antragssteller einen Kostenbescheid.
Nach Zahlungseingang wird durch das LAGuS M-V die Bestellung der Unternehmenskarte beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ausgelöst. Die Karte wird daraufhin durch das KBA direkt an das Unternehmen versandt; in der Regel innerhalb der folgenden 5 Werktage.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
09.02.2022
Zuständige Stelle
Antragsstelle für Unternehmens- und Werkstattkarten in M-V:
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Abteilung Arbeitsschutz und technische Sicherheit
Erdgeschoss Zimmer-Nr.: 014
Friedrich-Engels-Str. 47
19061 Schwerin
Telefon: +49 385 3991-563
Telefax: +49 385 3991-155
E-Mail: kgk@lagus.mv-regierung.de
Ausgabestellen für Werkstattkarten in M-V:
Dezernat Neubrandenburg - Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg, 3. Obergeschoss
Dezernat Rostock - Friedrich-Engels-Platz 5-8, 18055 Rostock, Haus 3, 1. Obergeschoss
Dezernat Schwerin - Friedrich-Engels-Str. 47, 19061 Schwerin, Erdgeschoss
Dezernat Stralsund - Frankendamm 17, 18439 Stralsund, 4. Obergeschoss
Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 502 - Schwerin
Adresse
19061 Schwerin, Landeshauptstadt
Friedrich-Engels-Str. 47
Telefon:
+49 385 588-59962
Kontakt
Daniela Jaeschke
Position: Fachperson für Datenschutz
Tel.: | +49 385 588-59410 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Zuständig für :
- Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen anzeigen
- Abweichende Regelungen zum Schichtbetrieb beantragen
- Abweichende Ruhezeit beantragen
- Arbeitsplätze mit erhöhter Radonkonzentration anmelden
- Ausnahme vom Verbot der Mehrarbeit und vom Verbot der Nachtarbeit beantragen
- Ausnahme vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit beantragen
- Ausstellung von Freiverkaufszertifikaten von Medizinprodukten für Exportzwecke beantragen
- Befähigungsschein nach dem Sprengstoffgesetz beantragen
- Befreiung von der Erlaubnispflicht zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen
- Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau melden
- Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau zwischen 20 und 22 Uhr beantragen
- Betrieb überwachungsbedürftiger Anlagen nach Betriebssicherheitsverordnung Prüfung Verkürzung einer Prüffrist zur Gewährleistung der Sicherheit
- Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen des Instandhaltungskonzepts Entgegennahme
- Eine Genehmigung für die Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen mit Exposition durch ionisierende Strahlung erhalten
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Genehmigung für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung oder die wesentliche Änderung des Betriebs zur Werkstoffprüfung beantragen
- Längere tägliche Arbeitszeit beantragen
- Medizinprodukte: Gewerblichen Umgang anzeigen
- Mitwirkung von Kindern bei Veranstaltungen beantragen
- Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen anzeigen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung für den gewerblichen Bereich gemäß 1. Sprengstoffverordnung beantragen
- Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen
- Unternehmenskarte beantragen
- Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle mitteilen
- Werkstattkarte beantragen