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Texte und Literatur - Beachtung des Urheberrechts - VG Wort

Volltext

Die VG Wort (Verwertungsgesellschaft Wort) ist ein Zusammenschluss von Autoren und Verlagen. Sie vertritt die Nutzungsrechte aus dem Urheberrecht von schöngeistigen, dramatischen, journalistischen und wissenschaftlichen sowie Onlinetexten im Internet.

Urheber kann sein

  • der Autor,
  • der Übersetzer oder
  • der Verlag.

In welchen Fällen für die Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Textes Gebühren anfallen, finden Sie auf der Seite der VG Wort .

Lizenzvergütungen müssen an die VG Wort abgeführt werden, soweit der Urheber des Textes Mitglied der VG Wort ist.

Handlungsgrundlage(n)

Folgende Vorschriften:

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für die Verwertung von Texten fallen Lizenzgebühren an. Die Tarife finden Sie auf der Seite der VG Wort.

Hinweise (Besonderheiten)

Die Verletzung des Urheberrechts durch widerrechtliche Verwertung von Texten kann einen Schadensersatzanspruch auslösen. Der Urheber kann auf Unterlassung klagen. Weiterhin stellt die unerlaubte Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken eine Straftat dar.

Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tod des Urhebers.

Fachlich freigegeben durch

Dieser Text wurde vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern freigegeben am 31.01.2011.

Zuständige Stelle

Bitte wenden Sie sich an die VG Wort in München. Dort finden Sie auch verschiedene Merkblätter zu einzelnen Themen.