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Störung der Straßenbeleuchtung Behebung

Volltext

Sollten Schäden an der Beleuchtung der Verkehrsflächen der Stadt / Gemeinde festgestellt werden, können diese häufig online über die Homepage der Stadt/Gemeinde der zuständigen Behörde gemeldet werden. Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer (ist auf der Straßenlaterne vermerkt) gemeldet werden.

Häufig sind die folgenden Angaben zu tätigen:

  • Schadensort
  • Straße
  • Lampe Nummer oder Hausnummer
  • Leuchte aus
  • Mast
  • Mastklappe
  • sonstige Schäden

Spezieller Hinweis für Ortsteil Schwerin

Sie können die Störung auch bequem online melden. Nutzen Sie hierfür unkompliziert Plattform Klarschiff Schwerin.

Handlungsgrundlage(n)

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

20.04.2017

Zuständige Stelle

  • Gemeindeverwaltung
  • Stadtverwaltung