Online beantragen
Störung der Straßenbeleuchtung Behebung
Volltext
Sollten Schäden an der Beleuchtung der Verkehrsflächen der Stadt / Gemeinde festgestellt werden, können diese häufig online über die Homepage der Stadt/Gemeinde der zuständigen Behörde gemeldet werden. Defekte Straßenlaternen können unter Angabe der Standortbeschreibung oder der Lampennummer (ist auf der Straßenlaterne vermerkt) gemeldet werden.
Häufig sind die folgenden Angaben zu tätigen:
- Schadensort
- Straße
- Lampe Nummer oder Hausnummer
- Leuchte aus
- Mast
- Mastklappe
- sonstige Schäden
Sie können die Störung auch bequem online melden. Nutzen Sie hierfür unkompliziert Plattform Klarschiff Schwerin.
Handlungsgrundlage(n)
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
20.04.2017
Zuständige Stelle
- Gemeindeverwaltung
- Stadtverwaltung