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Steuerberater und Steuerberaterin: Bestellung beantragen

Volltext

Steuerberater und Steuerbevollmächtigte müssen, um ihren Beruf ausüben zu können, von der für ihren Kanzleisitz zuständigen Steuerberaterkammer bestellt werden. Mit der Bestellung wird gleichzeitig die Mitgliedschaft begründet. Diese ist in einer Steuerberaterkammer verpflichtend.
Die Steuerberaterkammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts. Zu den Hauptaufgaben der Kammer gehört es insbesondere, die Erfüllung der Berufspflichten zu überwachen, die Berufsinteressen ihrer Mitglieder zu vertreten sowie deren Weiter- und Fortbildung zu fördern.

Um von einer der Steuerberaterkammern bestellt zu werden, müssen Sie

  • die Prüfung als Steuerberater bestanden haben oder
  • von der Prüfung befreit sein und
  • Ihren Kanzleisitz im Einzugsbereich der jeweiligen Kammer gründen.

Die Bestellung zum Steuerberater müssen Sie schriftlich bei der für Ihren Kanzleisitz zuständigen Steuerberaterkammer beantragen. Dort erhalten Sie ein entsprechendes Formular. Das Formular reichen Sie ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Kammer ein.

Hinweis: Sie müssen bei der Meldebehörde ein Führungszeugnis zur Vorlage bei der Steuerberaterkammer beantragen. Dieses wird automatisch (bei Belegart 0) an die Kammer versandt.
Sind alle Voraussetzungen für die Bestellung gegeben, wird eine Bestellungsurkunde ausgestellt. Sie werden in das Berufsregister eingetragen.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • beglaubigte Abschrift der Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung oder die Befreiung von dieser Prüfung
  • aktuelles Lichtbild,
  • bei Rechtsanwälten, niedergelassenen europäischen Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern oder vereidigten Buchprüfern außerdem: Bescheinigung von der für Sie zuständigen Berufsorganisation,
  • Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung oder Nachweis der Mitversicherung bei einem Arbeitgeber
  • Identifikationsdokument; alternativ Reisepass mit Meldebestätigung

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Für die Bestellung ist je nach Steuerberaterkammer eine Bearbeitungsgebühr zu entrichten.

Formulare

Hinweise (Besonderheiten)

Fachlich freigegeben durch

Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

19.12.2018

Zuständige Stelle

Sie müssen sich an die für Ihren Kanzleisitz örtlich zuständige Steuerberaterkammer (Steuerberaterkammer M-V)  wenden.