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Sperrmüll: zur Entsorgung abgeben
Handlungsgrundlage(n)
- Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Abfallwirtschaftsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern (Abfallwirtschaftsgesetz - AbfWG M-V)
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Volltext
- Zum Sperrmüll gehören nicht: keine Baustellenabfälle, Bauschutt, Gartenabfälle, Auto- und Motorradteile, Metallschrott, Fernseh- und Rundfunkgeräte, Kühl- und Gefriergeräte, Waschmaschinen, Öfen und Herde.
- Geringe Mengen an Sperrmüll können auch an den von der Stadt öffentlich bekannt gegebenen Abgabestellen (Recyclinghöfe) abgegeben werden.
- Die gebührenfreie Abfuhr von Sperrmüll in einer Menge von 5 cbm erfolgt außerhalb der Hausmüllentsorgung nach einem Bestellsystem, das jeder Benutzungsberechtigte einmal pro Jahr nutzen kann.
- Die Bestellung erfolgt über den beauftragten Dritten, die Schweriner Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgesellschaft mbH.
- Wenn Sie die Abholung Ihres Sperrmülls beantragen möchten, wenden Sie sich bitte schriftlich an den Kundenservice der SAS GmbH oder nutzen Sie die Möglichkeit zur Online-Bestellung. Des Weiteren können Sie für die Anmeldung die Sperrmüllkarte verwenden. Diese erhalten Sie ebenfalls beim Kundenservice der SAS GmbH oder im Wertstoffhof in der Ludwigsluster Chaussee 72 sowie am Tresen im Foyer des Stadthauses der Landeshauptstadt Schwerin, Am Packhof 2-6.
- Für Altholz und Altautos gibt es eigene Regelungen zur getrennten Erfassung und Verwertung (Altholz-VO, Altfahrzeug-VO).
- Kontakt Kundenservice
Fachlich freigegeben am
20.12.2021
Voraussetzungen
Sperrmüll sind Abfälle beziehungsweise Einrichtungsgegenstände aus privaten Haushaltungen, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen, diese beschädigen oder das Entleeren erschweren könnten.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Für die Leistung der Sperrmüllabfuhr werden keine zusätzlichen Gebühren erhoben.
Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Sperrmüll ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören unter anderem Informationen über:
- vorhandene Bringsysteme (Wertstoffhöfe) und
- Abfallgebühren.
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Abholung
Sie können mit der Sperrmüllkarte die gebührenfreie Abfuhr der Sperrmüll beantragen (Download zur SAS). Füllen Sie die Karte vollständig und gut lesbar aus. Eine Wunschterminangabe ist möglich. Der Abfuhrtag wird Ihnen rechtzeitig von der SAS schriftlich mitgeteilt. (keine telefonische Terminabsprache möglich; Abfuhrtermin ca. 4 Wochen nach Eingang der Karte bei der SAS)
Sollten Sie wider Erwarten den Abfuhrtermin nicht einhalten können, informieren Sie bitte rechtzeitig die SAS Tel.: 03 85/57 70 200.; Fax: 03 85/57 70 222
Nach der Sperrmüllabfuhr sind Abfallreste und ggf. unzulässigerweise bereitgestellte Gegenstände vom Abfallbesitzer unverzüglich zu entfernen. -
Selbstanlieferung an Recyclinghöfen (nur für private Haushalte)
Für die Inanspruchnahme der Einrichtung werden Nutzungsentgelte fällig. Die Preise erfragen Sie bitte beim Betreiber der Recyclinghöfe
(0385 4811327). -
Bei Beauftragung eines Containerunternehmens oder Nutzung gewerblicher Container ist die Abgabe anfallender Abfälle aus Hausentrümpelungen, Wohnungsauflösungen und Umbauarbeiten grundsätzlich kostenpflichtig.
Tipp
1. Stellen Sie die Sperrmüllgegenstände am Abfuhrtag (Abfuhrtermin wird Ihnen vom Abfuhrunternehmen schriftlich mitgeteilt) ab 7 Uhr an der Straße
zur Abholung bereit!2. Gut erhaltene, noch brauchbare Gegenstände sind zu schade für den Sperrmüll; über Kleinanzeigen oder Flohmarkt findet sich ggf. ein neuer Besitzer!
3. Gut erhaltene Bettgestelle oder Tische können auch sozialen Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden.
Fristen
Die Bestellung der Sperrmüllabfuhr wird innerhalb von 4 Wochen realisiert.
Formulare
Die Bestellung der Sperrmüllabfuhr kann über die Sperrmüllkarte, per Fax (0385 5770-111) oder mit dem Bestellformular über Internet unter www.sas-schwerin.de vorgenommen werden
Weiterführende Informationen
Zusätzliche Informationen finden Sie auf den Internetseiten der SAS GmbH und des Eigenbetriebs SDS sowie im Abfallratgeber und dem Ratgeber für ein Sauberes Schwerin
Zuständige Stelle
- öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
In Mecklenburg-Vorpommern sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Landkreise und kreisfreien Städte.
Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) ist die Landeshauptstadt Schwerin vertreten durch den Eigenbetrieb Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen (SDS) - Abteilung Abfall und Straße. Der Eigenbetrieb SDS ist erreichbar unter 0385 / 633 1670