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Immissionsschutz: Sicherstellung der Beachtung relevanter Vorschriften bei genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Immissionsschutzrecht mitteilen
Volltext
Wenn Sie Betreiber oder eine nach BImSchG-Betreiberpflichten wahrnehmende Person sind, müssen Sie der zuständigen Behörde mitteilen, wie Sie die Beachtung von Vorschriften und Anordnungen beim Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage sicherstellen.
Die zu beachtenden Gesetze, Vorschriften und Anordnungen dienen dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und vor sonstigen Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen.
Handlungsgrundlage(n)
- § 52b Absatz 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Immissionsschutz-Zuständigkeitslandesverordnung (ImmSchZustLVO M-V)
- Immissionsschutz-Kostenverordnung (ImmSchKostVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllte Anzeige mit Angaben zur Person, die die Betreiberpflichten für die Anlage der Kapital- oder Personengesellschaft mit mehreren vertretungsberechtigte Organmitgliedern beziehungsweise Gesellschaftern wahrnimmt
Voraussetzungen
- Sie müssen Betreiber oder eine nach § 52b Absatz 1 BImSchG die Betreiberpflichten wahrnehmende Person sein.
- Sie müssen eine genehmigungsbedürftige Anlage betreiben.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
- Sie teilen der für Sie zuständigen Behörde mit, wie Sie die Beachtung von Gesetzen, Verordnungen und Anordnungen zum Umweltschutz beim Betrieb ihrer genehmigungsbedürftigen Anlage sicherstellen.
- Die zuständige Behörde prüft Ihre Mitteilung.
- Bei eventuellen Nachfragen meldet sich die zuständige Behörde bei Ihnen.
Bearbeitungsdauer
Es gibt keine gesetzliche Bearbeitungsdauer.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Rechtsbehelf
Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
29.10.2024
Ansprechpunkt
Zuständige Behörde
Zuständige Stelle
Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU), Abteilung 5
Abteilung Abt.5
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Bleicherufer 13
Kontakt
Susanne Baran
Position: Dezernatsleitung
Zuständig für :
- Abfallentsorgernummer beantragen
- Abfallerzeugernummer beantragen
- Abfallwirtschaftliche Tätigkeit anzeigen
- Abfallwirtschaftliche Tätigkeit: Erlaubnis bei Gefährlichen Abfällen beantragen
- Anlage zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (Repowering): Genehmigung für die Änderung beantragen
- Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen Messung einzeln
- Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen: Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen einreichen
- Befreiung von der Nachweis- und Registerpflicht für Abfallwirtschaftsbeteiligte beantragen
- Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen Anzeige beim Umfüllen oder Lagern von Ottokraftstoffen, Kraftstoffgemischen oder Rohbenzin nicht genehmigungsbedürftiger Anlagen
- Deponien: Änderung beantragen
- Emissionserklärung als Betreiberin oder Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage abgeben
- Entsorgungsnachweis bestätigen lassen
- Entsorgungsnachweis im privilegierten Verfahren übermitteln
- Feststellung der endgültigen Deponie-Stilllegung beantragen
- Feuerungsanlage: Betrieb oder Inbetriebnahme anzeigen
- Imissionsschutz: Nichteinhaltung von Genehmigungsanforderungen bei einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach Industrieemissions-Richtlinie mitteilen
- Immissionsschutz: Ergebnisse der Emissionsüberwachung bei einer genehmigungsbedürftigen Anlage nach der Industrieemissions-Richtlinie vorlegen
- Immissionsschutz: Genehmigung für die Änderung von genehmigungsbedürftigen Anlagen beantragen
- Immissionsschutz: Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen beantragen
- Immissionsschutz: Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen im vereinfachten Verfahren beantragen
- Immissionsschutz: Genehmigung für die Errichtung von Anlagen mit vorzeitigem Beginn beantragen
- Immissionsschutz: Genehmigung für störfallrelevante Änderung einer Anlage beantragen
- Immissionsschutz: Person zur Wahrnehmung der Betreiberpflichten für genehmigungsbedürftige Anlagen melden
- Immissionsschutz: Sicherstellung der Beachtung relevanter Vorschriften bei genehmigungsbedürftigen Anlagen nach dem Immissionsschutzrecht mitteilen
- Immissionsschutz: Teilgenehmigung für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen beantragen
- Immissionsschutz: Vorbescheid zu einer genehmigungsbedürftigen Anlage beantragen
- Industrie- oder Gewerbeanlage: Messbericht über kontinuierliche Messungen von Luftschadstoffen einreichen
- Messbericht über Luftschadstoffemissionen vorlegen
- Sammelentsorgungsnachweis bestätigen lassen
- Sammelentsorgungsnachweis im privilegierten Verfahren übermitteln
- Sicherheitsbericht von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach Störfall-Verordnung abgeben
- Überprüfung einer erhöhten Gefahr durch Störfälle in benachbarten Betriebsbereichen (Dominoeffekt) beantragen
- Unternehmenszertifizierung für die klimaschutzgerechte Installation, Wartung und Instandhaltung von Anlagen mit fluorierten Treibhausgasen beantragen
- Verdunstungs-, Kühlanlagen und Nassabscheider melden
- Verdunstungs-, Kühlanlagen und Nassabscheider: Inbetriebnahme, Änderung, Stilllegung oder Betreiberwechsel melden
- Verdunstungs-, Kühlanlagen und Nassabscheider: Überschreitung der Maßnahmenwerte oder Betriebsstörung melden
Dr. Ulrike Henkel
Position: Abteilungsleitung