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Schulzeitbescheinigung beantragen
Volltext
Haben Sie Ihr Abschluss- oder Abgangszeugnis verloren? Dann können Sie sich bis zu 45 Jahre nach Ausstellung des Zeugnisses an das Schulverwaltungsamt wenden, um eine Schulzeitbescheinigung zu beantragen.
Handlungsgrundlage(n)
- § 70 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V)
- § 5 Schuldatenschutzverordnung Mecklenburg-Vorpommern (SchulDSVO M-V)
- Nummer 3.19 der Verwaltungsvorschrift "Die Zeugnisse der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe, der Abendgymnasien und der Fachgymnasien"
- § 55 Absatz 4 Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (SchulG M-V)
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern
Zuständige Stelle
- Bei Schülerinnen oder Schüler ist die Schule, die das Original ausgestellt hat, zuständig.
- Bei Bürgerinnen und Bürger, die keine Schülerinnen oder Schüler mehr sind, ist das Schulverwaltungsamt des jeweiligen Schulträgers zuständig.