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Schäden an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen melden
Volltext
Sie können Schäden an Verkehrszeichen und Fahrbahnmarkierungen melden. Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Lageplan und Skizze
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Lageplan und Skizze, Foto; konkrete Ortsangabe (Adresse)
Voraussetzungen
tatsächlicher Schaden
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Verfahrensablauf
Schadensaufnahme und Weiterleitung an zuständigen Bereich
Bearbeitungsdauer
1 bis 10 Tage, abhängig vom Schadensbild
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1 bis 10 Tage, abhängig vom Schadensbild und in Abhängigkeit der Gefährlichkeit des Schadens
Fristen
keine
Formulare
nicht erforderlich
Hinweise (Besonderheiten)
möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtliche Lage
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
29.10.2013
Zuständige Stelle
Straßenbauamt, Landrat, Oberbürgermeister oder Bürgermeister als zuständige Straßenbaubehörde
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SDS – Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
Sachgebiet Straßenunterhaltung
Tel. +49 385 644-3550
E-Mail: info@sds-schwerin.de
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Ansprechpunkt
abhängig von der Organisationsstruktur
- Klarschiff Schwerin - Bürgerbeteiligung
- SDS – Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen Schwerin, Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Schwerin
Sachgebiet Straßenunterhaltung
Tel. +49 385 644-3550
E-Mail: info@sds-schwerin.de