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Prostitutionstätigkeit: Zur gesundheitlichen Beratung anmelden
Volltext
Seit 2017 gilt für Prostituierte neben einer gesundheitlichen Beratung auch eine persönliche Anmeldepflicht. In einem vertraulichen Beratungs- und Informationsgespräch erhalten Prostituierte wesentliche Informationen zum Gesundheitsschutz. Die Beratung findet vertraulich statt und muss in Präsenz erfolgen. Es werden keine persönlichen Daten gespeichert.
Über die erfolgte gesundheitliche Beratung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die der Anmeldebehörde bei der Anmeldung und bei Verlängerungen als Nachweis vorzulegen ist. Auf Wunsch kann diese zusätzlich als Aliasbescheinigung ausgestellt werden.
Handlungsgrundlage(n)
- § 10 Absatz 1 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)
- LAGuS-Aufgabenübertragungslandesverordnung (LAGuS-AÜLVO M-V)
- Verfahren über eine einheitliche Stelle nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetz
Erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis: Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz
Voraussetzungen
- Mindestalter von 18 Jahren
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
- keine
Verfahrensablauf
Das gesundheitliche Beratungsgespräch ist Voraussetzung, um sich behördlich für die Prostitution anmelden zu können. Die gesundheitliche Bescheinigung wird direkt im Anschluss an das Beratungsgespräch ausgestellt. Anschließend kann in einem weiteren Informations- und Beratungsgespräch die behördliche Anmeldung erfolgen.
Auf Wunsch kann die gesundheitliche Beratung sowie die Anmeldung im Rahmen eines einzigen Termins umgesetzt werden. Die Beratung kann auf Deutsch und Englisch erfolgen. Für weitere Sprachen werden Dolmetscherinnen und Dolmetscher hinzugezogen.
Formulare
- Formulare/Online-Dienste vorhanden: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Formlose Antragsstellung möglich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Weiterführende Informationen
- Information des Landesamtes für Gesundheit und Soziales zum Prostituiertenschutzgesetz
- Informationen des zuständigen Bundesministeriums zum Prostituiertenschutzgesetz
- Ausführliche Informationen des zuständigen Bundesministeriums über das Verfahren zur Anmeldung
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
25.01.2024
Zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Fachbereich Anmeldung und Beratung für Sexarbeiter*innen (Pro*SABI)
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock