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Pflegestützpunkte

Volltext

Pflegebedürftige oder von Pflegebedürftigkeit bedrohte Menschen sowie ihre Angehörigen werden in den örtlichen Pflegestützpunkten kostenlos, neutral und fachgerecht zu allen Fragen der häuslichen Pflege, teilstationären Pflege (z. B. Tages- oder Nachtpflege), Kurzzeitpflege (kurzzeitige Heimpflege z. B. nach Krankenhausaufenthalt) oder stationären Pflege (dauerhafte Heimpflege) beraten. Auf Wunsch wird bei der Antragstellung von Pflegeleistungen geholfen oder es werden auch entsprechende Hilfen vermittelt bzw. Kontakte hergestellt. Hierfür stehen kompetente Pflegeberaterinnen und Pflegeberater sowie Sozialberaterinnen und Sozialberater in den Pflegestützpunkten zur Seite. Die Pflegestützpunkte werden gemeinsam von den Pflegekassen und dem jeweiligen Landkreis bzw. der jeweiligen kreisfreien Stadt betrieben. Sie befinden sich in der Regel in räumlicher Nähe zu den Kreis- bzw. Amtsverwaltungen der jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte.
Das Land begleitet die Pflegestützpunkte zusammen mit den Landesverbänden der Pflegekassen und den kommunalen Landesverbänden im Rahmen eines Steuerungsausschusses.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

Zur allgemeinen Beratung benötigen Sie keine Unterlagen. Eventuell nur in Absprache mit dem Pflegestützpunkt.

Voraussetzungen

Vorliegen von Pflegebedürftigkeit oder von Pflegebedürftigkeit bedroht 

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Die Pflegestützpunkte können zu den öffentlichen Sprechzeiten von den Ratsuchenden direkt aufgesucht werden oder sich telefonisch beraten lassen. Die Kontaktaufnahme kann auch per E-Mail oder Fax erfolgen.
Auf Wunsch kann die Beratung auch zu Hause bei dem/der Pflegebedürftigen erfolgen. Dazu ist zuvor eine telefonische Terminabstimmung mit dem Pflegestützpunkt notwendig.

Formulare

Formulare erhalten Sie bei: entfällt
Onlineverfahren möglich:    entfällt
Schriftform erforderlich:       entfällt
Persönliches Erscheinen nötig: entfällt

Weiterführende Informationen

Hinweise (Besonderheiten)

Die Pflegestützpunkte beraten Sie auch in Ihrem Zuhause, sofern dies gewünscht ist.
Die Pflegestützpunkte sind nicht zuständig für:

  • Fragen der Kassenaufsicht (Ansprechpartner fachlich zuständiges Ministerium des Hauptsitzes der jeweiligen Pflegekasse), 
  • für Fragen der Heimaufsicht (zuständig Heimaufsicht des Landkreises oder der kreisfreien Stadt), 
  • Fragen zum Pflegewohngeld (Bestandsregelung – Sozialamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt), 
  • für Fragen der Anerkennung niedrigschwelliger Angebote (Landesamt für Gesundheit und Soziales - LAGuS M-V).

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

24.02.2020

Zuständige Stelle

Pflegestützpunkte in den Landkreisen und kreisfreien Städten

Ansprechpunkt

Pflegestützpunkte: https://www.pflegestuetzpunktemv.de/images/2014_09_01_Flyer_MV.pdf bzw. https://www.pflegestuetzpunktemv.de/

LAGuS Neubrandenburg für niedrigschwellige Angebote: https://www.lagus.mv-regierung.de/Foerderungen/Anerkennungen/