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Personalausweis: Neuausstellung wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen

Volltext

In Deutschland müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn

Ihr Personalausweis abläuft,

  • Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • Sie in Deutschland gemeldet sind und
  • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, wie einen Reisepass oder einen vorläufigen Reisepass.

Ihren neuen Personalausweis müssen Sie beantragen, bevor die Gültigkeit Ihres alten Ausweises abläuft.

Die Antragstellung ist bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz möglich. Wenn Sie den Antrag aus wichtigem Grund bei einem anderen Bürgeramt stellen, müssen Sie einen Zuschlag zahlen.

Die Gültigkeitsdauer Ihres Personalausweises ist von Ihrem Alter abhängig:

  • Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter von unter 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 6 Jahre gültig.
  • Haben Sie Ihren Ausweis in einem Alter ab 24 Jahren beantragt, ist Ihr Personalausweis 10 Jahre gültig.

Wenn die Ausstellung des neuen Personalausweises nicht innerhalb der verbleibenden Gültigkeitsdauer des alten Ausweises möglich ist, müssen Sie für die Übergangszeit zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Ein vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate gültig.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • aktuelles biometrisches Passfoto
  • falls vorhanden: alter Personalausweis, gültiger Reisepass oder abgelaufener Reisepass
  • gegebenenfalls Geburtsurkunde oder Familienstammbuch

Ab dem 1. Mai 2025 werden nur noch digital erstellte biometrische Lichtbilder im Antragsprozess akzeptiert. 
Das Lichtbild kann bei externen Dienstleistern (z. B. Fotografen) erstellt werden, die es der Personalausweisbehörde in einer Cloud zum Abruf zur Verfügung stellen. 
Alternativ können digitale Lichtbilder in der Regel auch in der Personalausweisbehörde aufgenommen werden. Informieren Sie sich vor Ihrem Termin, ob die Möglichkeit der Lichtbildaufnahme in der Behörde zur Verfügung steht. 
Mitgebrachte ausgedruckte Passbilder oder selbst angefertigte digitale Passbilder können nicht (mehr) verarbeitet werden.

Voraussetzungen

Die Pflicht zur Beantragung eines neuen Personalausweises gilt, wenn Sie

  • die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • das 16. Lebensjahr vollendet haben,
  • in Deutschland gemeldet sind und
  • kein anderes gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.

Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:

Sie müssen einen wichtigen Grund nennen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.

Fristen

Sie müssen Ihren neuen Ausweis vor Ablauf der Gültigkeit ihres alten Ausweises beantragen.

Wenn die Gültigkeit Ihres alten Personalausweises abgelaufen ist und Sie über 16 Jahre alt sind, müssen Sie unverzüglich einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie kein gültiges Passdokument besitzen.

Weiterführende Informationen

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

07.03.2025

Zuständige Stelle

Ämter und Gemeinden, große kreisangehörige Städte, kreisfreie Städte

Ansprechpunkt

Service-Hotline zum Personalausweis und zur Online-Ausweisfunktion
Telefon    +49 1801 333333
E-Mail    eID_buergerservice@bmi.bund.de
Öffnungszeiten    Montag 08:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 17:00 Uhr
Sonstige Angaben    Gebührenpflichtig: 0,39 EUR
pro Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 0,42 EUR pro Minute aus dem deutschen Mobilfunk

Kosten

Gebühr (für antragstellende Personen ab 24 Jahren) : EUR 37,00

Gebühr (für antragstellende Personen unter 24 Jahren) : EUR 22,80

Gebühr (für den vorläufigen Personalausweis) : EUR 10,00

Gebühr (Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz) : EUR 13,00

Gebühr (Zuschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland) : EUR 30,00

Gebühr (Zuschlag für die digitale Lichtbildaufnahme in der Behörde) : EUR 6,00