Online beantragen
Personalausweis: Adressänderung beantragen
Volltext
Wenn sich Ihre Adresse zum Beispiel nach einem Umzug geändert hat, dann müssen Sie Ihre neue Adresse auf Ihrem Personalausweis in der Meldebehörde ändern lassen oder online selbst ändern.
Die Adressänderung wird mit Hilfe eines Adressaufklebers umgesetzt.
Auch wenn Sie ins Ausland ziehen und keine Adresse mehr in Deutschland haben, muss Ihr Personalausweis geändert werden. Auf dem Adressaufkleber steht dann „keine Wohnung in Deutschland“.
Allerdings wird der Personalausweis nicht dadurch ungültig, dass die Adresse nicht mehr stimmt.
Handlungsgrundlage(n)
- § 27 Absatz 1 Nummer 1 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 5 Absatz 2 Nummer 9 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 28 Absatz 1 Nummer 2 Personalausweisgesetz (PAuswG)
- § 19 Verordnung über Personalausweise, eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums und den elektronischen Identitätsnachweis (PAuswV)
- § 1 Absatz 5 Verordnung über Gebühren für Personalausweise und eID-Karten für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (PAuswGebV)
Erforderliche Unterlagen
- mindestens ein Identitätsnachweis:
- Personalausweis
- Vorläufiger Personalausweis
- Ersatz-Personalausweis
- anerkannter und gültiger Pass
- anerkanntes und gültiges Passersatzpapier
- bei Bezug eines Mietobjekts: Wohnungsgeberbestätigung oder entsprechendes Zuordnungsmerkmal
- bei Bezug von Wohneigentum: notariell beurkundeter Kaufvertrag oder Grundbuchauszug
- bei betreuten Personen: schriftliche Vollmacht oder Betreuerausweis
- bei Vertretung durch eine andere Person: gegebenenfalls schriftliche Vollmacht und Ausweisdokumente der anzumeldenden Person
- bei Zuzug aus dem Ausland: letzte Wohnanschrift in Deutschland
- bei Ehegatten, Lebenspartnern und Familienangehörigen mit denselben Zuzugsdaten: Zuzugsdatum sowie frühere und derzeitige Wohnungen
- Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel: Heiratsurkunde, Geburtsurkunde).
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
kostenlos
Verfahrensablauf
Die Adresse im Personalausweis wird im Rahmen der An- oder Abmeldung einer Wohnung vorgenommen, die Sie entweder persönlich oder online erledigen können.
Sie erscheinen persönlich bei der für Sie zuständigen Meldebehörde:
- Sie legen alle erforderlichen Unterlagen vor.
- Sie melden Ihren Wohnsitz an oder ab.
- Anschließend wird die Adresse im Personalausweis geändert.
Bei elektronischer Wohnsitzanmeldung:
- Sie rufen den Online-Dienst auf.
- Sie melden sich mit Ihrem Nutzerkonto im Online-Dienst an.
- Sie geben alle erforderlichen Daten online ein und senden das Formular online ab.
- Sie erhalten einen Code per Post an Ihre neue Adresse.
- Sie bestätigen den Einzug in Ihre neue Wohnung durch Eingabe des Codes im Online-Dienst.
- Die Adressdaten im Chip Ihres Personalausweises werden geändert.
- Die Meldebehörde wird Ihnen anschließend per Post einen Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse zuschicken.
- Abschließend kleben Sie den Adressaufkleber mit Ihrer neuen Adresse über die alte Adresse in Ihrem Personalausweis.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt wenige Minuten.
Fristen
Eine Abmeldung ist bereits bis zu einer Woche vor dem Auszug möglich, eine Anmeldung erst ab dem Einzug.
Formulare
Formulare vorhanden: nein
Schriftform erforderlich: nein
Formlose Antragsstellung möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: ja
Weiterführende Informationen
Hinweise (Besonderheiten)
Sie können die Adressänderung für Ihren Personalausweis nur dann online beantragen, wenn Sie gleichzeitig einen neuen Wohnsitz anmelden.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
17.10.2023
Zuständige Stelle
An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
- bei Umzug innerhalb der Gemeinde: die bisherige Personalausweisbehörde
- bei Umzug in eine andere Gemeinde: die neue Personalausweisbehörde
bei Umzug ins Ausland: An die Auslandsvertretung, in deren Bezirk Sie sich zukünftig gewöhnlich aufhalten.
Für Binnenschiffer, die keine Wohnung in Deutschland haben, ist die Personalausweisbehörde am Heimatort des Binnenschiffes, für Seeleute, die keine Wohnung in Deutschland haben, die Personalausweisbehörde am Sitz des Reeders zuständig.