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Parken: Ausnahmegenehmigung für kleinwüchsige Menschen an Parkuhren und Parkscheinautomaten beantragen

Volltext

Kleinwüchsige Menschen mit einer Körpergröße von 1,39 m und darunter erhalten eine Ausnahmegenehmigung, um an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei zu parken.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Führerschein
  • Zulassungsbescheinigung Teil I

Voraussetzungen

  • Vorliegen der körperlichen Einschränkungen

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Die Ausstellung ist gebührenfrei.

Verfahrensablauf

Anträge sind online oder schriftlich bei der zuständigen Stelle einzureichen.
Bei Beantragung durch Bevollmächtigte ist eine Vollmacht und der Personalausweis des/der Bevollmächtigten vorzulegen.

Rechtsbehelf

Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats, nachdem der Verwaltungsakt dem Beschwerten bekanntgegeben worden ist, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Absatz 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes oder zur Niederschrift bei der Behörde zu erheben, die den Verwaltungsakt erlassen hat.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

07.09.2022

Zuständige Stelle

Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen sind die Ämter und die amtsfreien Gemeinden zuständig.

Fristen

Widerspruchsfrist: 4 Woche(n)

Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahr(e)