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Papierabfälle: zur Entsorgung abgeben
Volltext
Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.
Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.
- Die Erfassung von Altpapier aus Haushalten erfolgt in Schwerin durch den vom öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger beauftragten Betrieb, die Schweriner Abfallentsorgungs- und Straßenreinigungsgesellschaft mbH (SAS GmbH).
- Das Erfassen erfolgt im Holsystem (blaue Tonne mit einem Fassungsvermögen von 240 l oder 1.100 l) und in innerstädtischen Bereichen zusätzlich über die Depotcontainer (3 cbm) für Altpapier.
- Beachten Sie aus Rücksicht auf mögliche Anwohner bitte die Einwurfzeiten, werktags von 7 bis 19 Uhr. Halten Sie die Stellplätze sauber!
- In der Regel wird die Altpapiertonne alle vier Wochen entleert. Die Abfuhrtermine können Sie dem städtischen Entsorgungskalender entnehmen.
- Verwertbare Altpapiere und Kartonagen dürfen nicht als Restmüll entsorgt werden!
- Fällt in Ihrem Haushalt einmal mehr Altpapier an, können Sie dieses kostenfrei auf unserem Wertstoffhof in der Ludwigsluster Chaussee 72 abgeben. Zusätzlich stellen wir Ihnen 65 Sammelcontainer zur Abgabe von Altpapier an verschiedenen Standorten zur Verfügung.
- Zum Altpapier gehören z.B.:
Zeitungen, Illustrierte, Kataloge, Prospekte, Schreibpapier, Hefte, Bücher (ohne Einband), Kartons, Pappschachteln, Verkaufsverpackungen
aus Papier und Pappe
Nicht zum Altpapier gehören z. B.:
Stark verschmutztes Haushaltspapier (Restmüll), Pergament-/Wachspapier/Servietten (Restmüll), Tapeten (Restmüll), Hygiene-Papier, Taschentücher, Windeln (Restmüll), Fotos, Kohlepapier (Restmüll), Stark beschichtete Papiere mit Kunststoff oder Metall (Restmüll bzw. Wertstoffe), Getränke- und Milchtüten (Gelber Wertstoffsack)
Handlungsgrundlage(n)
- § 20 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)
- Abfallwirtschaftsgesetz für Mecklenburg-Vorpommern (Abfallwirtschaftsgesetz - AbfWG M-V)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Es werden keine zusätzlichen Gebühren erhoben.
Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste).
Die Stadtwirtschaftlichen Dienstleistungen Schwerin (SDS) haben unter www.sds-schwerin.de den Entsorgungskalender veröffentlicht. In diesen erfahren Sie die Abfuhrtermine und die Sammelarten.
Weiterführende Informationen
Zusätzliche Informationen finden Sie im Ratgeber für ein Sauberes Schwerin
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
20.06.2024
Zuständige Stelle
- öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
In Mecklenburg-Vorpommern sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger die Landkreise und kreisfreien Städte.
Der öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger (örE) ist die Landeshauptstadt Schwerin vertreten durch den Eigenbetrieb Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen (SDS) - Abteilung Abfall und Straße. Der Eigenbetrieb SDS ist erreichbar unter 0385 / 633 1670
Fristen
Die Leerung erfolgt alle 4 Wochen. Die Abfuhrtage für die jeweilige Straße finden Sie im Entsorgungskalender.