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Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige oder Sachverständiger beantragen oder verlängern
Volltext
Wenn Sie die öffentliche Bestellung und Vereidigung zur oder zum Sachverständigen bei der zuständigen Stelle beantragen, müssen Sie nachweisen, dass Sie über die erforderlichen Voraussetzungen verfügen.
Die zuständige Stelle kann zum Beispiel eine Industrie- und Handelskammer, eine Handwerkskammer, eine Landwirtschaftskammer, eine Ingenieur- oder Architektenkammer aber auch eine Behörde sein.
Es ist möglich, dass die zuständige Stelle Ihre Bestellung inhaltlich beschränkt (zum Beispiel auf ein fachliches Spezialgebiet), zeitlich befristet oder mit Auflagen versieht (zum Beispiel die Auflage, regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen).
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen bestätigt im Geschäftsverkehr das Vorliegen einer besonderen fachlichen Qualifikation und der persönlichen Eignung als Gutachterin oder Gutachter für ein abgegrenztes Sachgebiet. Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige oder öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger
- werden Sie bevorzugt für die Erstellung gerichtlicher Gutachten hinzugezogen und müssen entsprechenden Gutachteraufträgen nachkommen,
- müssen Sie im Rahmen Ihrer Kapazitäten private Gutachteraufträge annehmen,
- werden Ihnen teilweise Tätigkeitsfelder zugeordnet, die anderen Sachverständigen verschlossen sind (sogenannte „Vorbehaltsaufgaben“, zum Beispiel sicherheitstechnische Überprüfung von genehmigungsbedürftigen Anlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz).
Es besteht die Möglichkeit einer Verlängerung.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Darstellung der von Ihnen angebotenen Leistungen und des (abgrenzbaren) Sachgebietes
- Lebenslauf mit Darlegung des beruflichen Werdegangs
- Nachweise über Ihre besonderen Qualifikationen in dem genannten Sachgebiet (Zeugnisse, Diplome, Seminarbescheinigungen, Beschäftigungsnachweise, sonstige Urkunden, etc.)
- Gegebenenfalls Liste von Referenzen, wie zum Beispiel Personen (mit Anschrift), die zu Ihren besonderen Kenntnissen Auskunft geben können
- mehrere (in der Regel 3 bis 5) von Ihnen selbst gefertigte Gutachten
- Sie sollten sich mit Problemen aus dem angestrebten Sachgebiet auseinandersetzen und Lösungen nennen. Die Gutachten müssen nachvollziehbar sein und erforderliche Unterlagen wie Zeichnungen, Skizzen, Pläne und Fotos enthalten.
- gegebenenfalls Fortbildungsnachweise
- Erklärung zur Übernahme der Gebühren und Kosten
- bei Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern sowie Beamtinnen oder Beamten: Freistellungserklärung
- Führungszeugnis
- Gewerbezentralregisterauszug
- aktuelle Bescheinigung in Steuersachen (ehemals steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) des zuständigen Finanzamtes im Original
Voraussetzungen
Ihr Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung zur oder zum Sachverständigen hängt von folgenden Voraussetzungen ab:
- Für das von Ihnen benannte Sachgebiet muss ein allgemeiner Bedarf an Sachverständigenleistungen bestehen. Irrelevant ist in diesem Zusammenhang, wie viele Sachverständige es für das betreffende Sachgebiet bereits gibt. Es kommt ausschließlich darauf an, ob das Sachgebiet allgemein von Bedeutung ist. Handelt es sich um ein Sachgebiet, für das in der Vergangenheit bereits Sachverständige bestellt wurden, so wurde der allgemeine Bedarf seinerzeit bereits bejaht und ist damit vorauszusetzen.
- Sie müssen Ihre besondere Sachkunde für das von Ihnen benannte Sachgebiet nachweisen. Das bedeutet, Sie müssen über überdurchschnittliche Kenntnisse, Erfahrungen und Fähigkeiten auf dem einschlägigen Sachgebiet verfügen. Neben Nachweisen in Form von Ihnen beizubringender Unterlagen (Bescheinigungen, selbst erstellte Gutachten, Referenzen etc.) kommt auch die Teilnahme an einer Prüfung vor einem mit Fachleuten besetzten, unabhängigen Fachgremium in Betracht.
- Schließlich müssen Sie über die erforderliche persönliche Eignung verfügen. Von Ihrer persönlichen Eignung ist auszugehen, wenn Sie die Gewähr dafür bieten können, Ihre Gutachterleistungen unparteiisch, unabhängig, objektiv und in einer für den Auftraggeber verständlichen Art und Weise zu erbringen. Auch an Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit und Integrität dürfen keine Zweifel bestehen. Dies setzt voraus, dass Sie sich bisher rechtskonform verhalten haben und in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen leben.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Kosten richten sich nach der Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung zur oder zum Sachverständigen formlos oder mittels eines bereitgestellten Formulars online oder per E-Mail oder Post stellen.
- Das Antragsformular finden Sie auf der Internetseite der für Sie zuständigen Behörde Ihrer Gemeinde.
- Reichen Sie das Antragsformular oder den formlosen Antrag auf öffentliche Bestellung und Vereidigung zur oder zum Sachverständigen nebst den erforderlichen Unterlagen/Nachweisen per Post oder E-Mail ein.
- Die zuständige Stelle entscheidet in der Regel auf Grundlage der von Ihnen vorgelegten Nachweise über Ihren Antrag. Je nach Zuständigkeit kann auch ein Prüfungstermin vor einem unabhängigen Fachgremium anberaumt werden, das Ihre Fachkenntnisse abfragt und bewertet.
- Das Antragsformular können Sie auch online einreichen.
- Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag und gibt Ihnen ihre Entscheidung bekannt.
Bearbeitungsdauer
Die zuständige Stelle wird Ihren Antrag schnellstmöglich bearbeiten. Bei Durchführung eines Prüfungstermins kann die Bearbeitung erst nach dessen Abschluss erfolgen.
Fristen
Erst nach erfolgter öffentlicher Bestellung und Vereidigung dürfen Sie sich im Rechts- und Geschäftsverkehr als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige oder öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger bezeichnen.
Formulare
Formulare: ja (soweit angeboten)
Schriftform erforderlich: nein
Onlineverfahren möglich: ja
Persönliches Erscheinen nötig:
- bei Durchführung eines Prüfungstermins vor einem Fachgremium: Ja
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Fachlich freigegeben am
30.11.2021
Zuständige Stelle
Industrie- und Handelskammern in Mecklenburg-Vorpommern
Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
Adresse
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Graf-Schack-Allee 12
Telefon:
0385 51030
0385 5103111
(Direkt-Hotline)
Fax:
0385 5103999
Kontakt
QDIS – Unternehmensberatung für Datenschutz und Informationssicherheit: Marco Kunz
Position: Fachperson für Datenschutz
Tel.: | 03861 3029061 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Zuständig für :
- Allgemeine Anfrage zur angestrebten Tätigkeit stellen
- Anerkennung als Bewacher, Versicherungs-, Finanzanlagenberatung, -vermittlung, Immobiliardarlehensvermittlung beantragen
- Anerkennung von Schulungsveranstaltern für Gefahrgutbeauftragte beantragen
- Anerkennung von Schulungsveranstaltern zur Durchführung von Gefahrgutfahrerschulungen beantragen
- Befreiung vom Sachkundenachweis nach Chemikalien-Ozonschichtverordnung beantragen
- Befreiung von der Erlaubnispflicht zur Arbeit als Versicherungsvermittler beantragen
- Besonders sachkundige Versteigerer: Öffentliche Bestellung und Vereidigung beantragen
- Bestimmung zum Sachverständigen für Langzeitlager nach der Deponieverordnung beantragen
- Bewachungsgewerbe: zur Sachkundeprüfung anmelden
- Bewachungsgewerbe: zur Unterrichtung anmelden
- Daten im Vermittlerregister - Änderung
- Durchführung der Prüfung der fachlichen Eignung von Unternehmern im Straßenpersonenverkehr beantragen
- Eintragung in das Register der Versicherungsvermittler beantragen
- Eintragung in die Installateurverzeichnisse der Strom- und Gas-Netzbetreiber und Wasserversorgungsunternehmen beantragen
- Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsberater beantragen
- Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsvermittler beantragen
- Fachkundige Stellungnahme der IHK für Gründungszuschuss einholen
- Finanzanlagenvermittler: Erlaubnis beantragen
- Förderung: Zuschuss zu qualifizierten Fortbildungsabschlüssen im Handwerk „Meister-Extra“ beantragen
- Gaststättengewerbe: Zur Unterrichtung über lebensmittelrechtliche Kenntnisse anmelden
- Gefahrgutbeauftragtenprüfung ablegen
- Immobiliardarlehensvermittlung: Erlaubnis beantragen
- Immobiliardarlehensvermittlung: zur Sachkundeprüfung anmelden
- Öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständige oder Sachverständiger beantragen oder verlängern
- Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Probenehmern
- Prüfung Beschleunigte Grundqualifikation von Berufskraftfahrern anmelden
- Prüfung der fachlichen Eignung von Unternehmern im Güterkraftverkehr beantragen
- Prüfung Grundqualifikation von Berufskraftfahrern anmelden
- Sachkundebescheinigung nach Chemikalien-Klimaschutzverordnung beantragen
- Sachkundeprüfung für Finanzanlagenvermittler ablegen
- Umschulungsprüfung in dualen Ausbildungsberufen ablegen
- Ursprungszeugnisse und IHK-Bescheinigungen für Handelsdokumente beantragen
- Vermittlerregister: Eintragung als Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater beantragen
- Verpackungsabfälle: Rücknahme und Entsorgungspflicht
- Waffenhandel: Fachkunde durch Prüfung nachweisen
- Weiterbildungsprüfung ablegen
- Zulassung zur Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler und Versicherungsberater beantragen
- Zur Sachkenntnisprüfung zum Verkauf freiverkäuflicher Arzneimittel anmelden
- Zwischenprüfung in dualen Ausbildungsberufen ablegen
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 18:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 15:00 Uhr