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Landesraumentwicklungsprogramm: sich bei der Erstellung beteiligen
Volltext
Als Person (Öffentlichkeit), Unternehmen sowie in ihren Belangen berührte öffentliche Stelle können Sie sich an der Aufstellung oder Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms Mecklenburg-Vorpommern beteiligen. Mit Ihrer Beteiligung können Sie an der Planung mitwirken.
Öffentliche Stellen sind Behörden oder Einrichtungen, die im Auftrag des Staates oder der öffentlichen Hand Aufgaben wahrnehmen, wie beispielsweise Kommunen, Versorgungsunternehmen oder Bildungseinrichtungen.
Im Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern wird festgelegt, wie die begrenzte Ressource Raum in Mecklenburg-Vorpommern einschließlich dessen Küstenmeeres in der Hauptsache genutzt werden soll. Es gibt unterschiedliche Hauptnutzungsmöglichkeiten, wie beispielsweise für:
- Wohnen
- Gewerbe
- Verkehr
- Infrastruktur
- Energieerzeugung und –transport
- Nutzungen im Küstenmeer
- Erholung oder
- Natur und Umwelt
Das Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern besteht im Allgemeinen aus:
- Angabe der gesetzlichen Grundlagen, auf denen das Landesraumentwicklungsprogramm Mecklenburg-Vorpommern basiert,
- Festlegungen von Zielen und Grundsätzen der Raumordnung (mit Bindungswirkung) sowie
- Begründung und Erläuterungen der Ziele und Grundsätze.
Handlungsgrundlage(n)
- §§ 7, 9, 10 und 13 Raumordnungsgesetz (ROG)
- Gesetz über die Raumordnung und Landesplanung des Landes Mecklenburg-Vorpommern - Landesplanungsgesetz (LPlG)
Voraussetzungen
keine
Verfahrensablauf
- Sie können sich innerhalb des in der öffentlichen Bekanntmachung zur Auslegung des Landesraumentwicklungsprogramms Mecklenburg-Vorpommern genannten Zeitraums äußern oder eine Stellungnahme abgeben. Diese soll elektronisch erfolgen.
- Die Stellungnahmen werden nach Fristende vom Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V geprüft. Dabei werden alle geltend gemachten privaten und öffentlichen Belange berücksichtigt und abgewogen.
- Das Ergebnis der Abwägung wird unter dem entsprechenden Verfahren auf dem Beteiligungsserver M-V veröffentlicht.
Fristen
Ab Beginn der Veröffentlichung des Raumordnungsplans im Internet können Sie sich mindestens einen Monat beteiligen. Die Frist gilt sowohl für die Öffentlichkeit als auch für Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange.
Weiterführende Informationen
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V
Fachlich freigegeben am
24.02.2025
Zuständige Stelle
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V
Ansprechpunkt
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V
Abteilung 5 - Energie und Landesentwicklung
Referat 540 - Grundsatzangelegenheiten der Raumordnung, der Landes- und Regionalplanung
Johannes-Stelling-Straße 14
19053 Schwerin
Kosten
Gebühr (Es fallen keine Kosten an.) : Kostenfrei