Für die von Ihnen angefragte Leistung konnte noch keine direkte Zuständigkeit ermittelt werden. Informationen zur zuständigen Stelle erhalten Sie bei der angezeigten Adresse.
LKW-Maut Erstattung
Handlungsgrundlage(n)
BFStrMG §4 Abs. 5 Mauterstattung; LKW-MautV
§10 Abs. 3 Mautentrichtung und Mauterstattung
§ 4 Abs. 2 BFStrMG i.V.m VwKostG § 21 Abs. 1
§ 21 BGebG ERSTATTUNG