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Kraftfahrzeugkennzeichen: Verlängerung der Wunschkennzeichen-Reservierung beantragen

Volltext

Ein Wunschkennzeichen kann bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle im Voraus gegen Gebühr persönlich, schriftlich oder telefonisch reserviert werden. Eine Verlängerung der Reservierung ist möglich; wie lange die Reservierung und auch Verlängerung des Wunschkennzeichens erfolgen kann, legt die zuständige Zulassungsbehörde fest.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

keine

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

Zuteilung Wunschkennzeichen: 10,20 EUR

Vorabreservierung: 2,60 EUR

Verfahrensablauf

Die Verlängerung eines bereits reservierten Kennzeichens wird nach persönlich, schriftlich oder mündlich gestelltem Antrag im örtlichen Fahrzeugregister vorgenommen.

Fristen

Verlängerung erfolgt vor Ablauf der Reservierungsfrist, nach Ablauf dieser kann das gewünschte noch freie Kennzeichen erneut reserviert werden.

Formulare

keine

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung

Fachlich freigegeben am

29.10.2013

Zuständige Stelle

Kfz-Zulassungsstelle

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin in den Bereichen der Kfz-Zulassung und Führerscheinwesen wahr.

 

Sofern Ihr Wohnsitz sich im Zuständigkeitsbereich der beiden Verwaltungen befindet, können Sie die dort befindliche Kfz-Zulassungs- und Führerscheinstelle bzw. alle Bürgerbüros mit Kfz-Zulassung nutzen.