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Kinder- und Jugendärztlicher Dienst: Beratung in Anspruch nehmen
Volltext
Die Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte ist es, die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu schützen und zu fördern. Hierfür arbeiten sie mit Tageseinrichtungen für Kinder und mit Schulen zusammen.
Zum Aufgabengebiet gehören
- Schuleingangsuntersuchungen,
- Vorsorgeuntersuchungen in Kindertagesstätten und Schulen
- Information, Beratung und Aufklärung über Gesundheitsgefährdungen bzw. gesundheitsfördernde Verhaltensweisen,
- Durchführung von Impfberatung und Impfkampagnen,
- Einzelfallberatungen für Schüler/innen und Lehrer,
- Behindertenberatung,
- Durchführung von Sprechstunden für Kinder mit ihren Sorgeberechtigten
- Gesundheitsberichterstattung.
- Koordination von Familienhebammen im Netzwerk früher Hilfen,
- Einzelfallberatungen für Schüler/innen und Lehrpersonal bzw. Erzieher/-innen
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Gelbes Vorsorgeheft,
- Impfausweis,
- Anamnesebogen,
- Brille oder
- Heilhilfsmittel.
Weitere Unterlagen können erforderlich sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Gebühren an.
Fristen
Gegebenenfalls die in einem Einladungsschreiben vorgegebene Fristen.
Zuständige Stelle
das für den Wohnort zuständige Gesundheitsamt des Landkreises/der kreisfreien Stadt