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Katastrophenschutz
Volltext
Eine Katastrophe im Sinne des Landeskatastrophenschutzgesetzes ist ein Ereignis, das Leben, die Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung zahlreicher Menschen oder Tiere, die Umwelt oder bedeutende Sachgüter in so außergewöhnlichem Maße gefährdet oder schädigt, dass Hilfe und Schutz nur wirksam gewährt werden können, wenn die zuständigen Behörden, Stellen, Organisationen und die eingesetzten Kräfte unter einheitlicher Leitung der Katastrophenschutzbehörde zusammenwirken.
Der Katastrophenschutz baut vor allem auf den Einsatzkräften der Feuerwehren, der freiwilligen Hilfsorganisationen und des Technischen Hilfswerks (THW) auf.
Handlungsgrundlage(n)
Weiterführende Informationen
- Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V
- Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
06.10.2016
Zuständige Stelle
Der Katastrophenschutz ist Aufgabe des Landes Mecklenburg-Vorpommern, der Landkreise und der kreisfreien Städte.
Ansprechpunkt
- Ministerium für Inneres und Europa M-V (oberste Katastrophenschutzbehörde),
- Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und Katastrophenschutz M-V (obere Katastrophenschutzbehörde),
- Landräte der Landkreise und Oberbürgermeister der kreisfreien Städte als Kreisordnungsbehörden (untere Katastrophenschutzbehörden)