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Juniormitgliedschaft der Architektenkammer M-V beantragen
Volltext
Auf Antrag können Sie als nicht stimm- und nicht wahlberechtigte Juniormitglieder bei der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern aufgenommen werden.
Handlungsgrundlage(n)
- § 15 Absatz 1 Architekten- und Ingenieurgesetz Mecklenburg-Vorpommern (ArchIngG M-V)
- Gebührensatzung der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis eines erfolgreich abgeschlossenen Studiums in der Fachrichtung Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung
- Nachweis einer mindestens vierjährigen Gesamtregelstudienzeit in der betreffenden Fachrichtung (Bescheinigung der Ausbildungseinrichtung)
- Nachweis des Wohnsitzes/der Niederlassung/der Anstellung (Bescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- Nachweis der derzeitigen praktischen Tätigkeit
Voraussetzungen
Sie können als Juniormitglied aufgenommen werden, wenn Sie
- Absolvent der Studiengänge Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung sind,
- eine zweijährige praktische Tätigkeit in der betreffenden Fachrichtung ausüben und
- Ihre Wohnung oder Niederlassung oder Anstellung in Mecklenburg-Vorpommern haben.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Eintragungsgebühr in Höhe von EUR 50,00
Verfahrensablauf
- Antrag auf Eintragung als Juniormitglied bei der Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
- Bearbeitung durch den Eintragungsausschuss (ggfs. Erläuterungen bzw. Nachreichung von Unterlagen)
- Bescheid des Eintragungsausschusses
Bearbeitungsdauer
6 bis 12 Wochen
Fristen
keine
Formulare
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
24.01.2020
Zuständige Stelle
Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Tel: 0385 590 790
Fax: 0385 590 7930
Ansprechpunkt
Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern
Alexandrinenstraße 32
19055 Schwerin
Tel: 0385 590 790
Fax: 0385 590 7930
info@ak-mv.de
Beratungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 08:15 - 14:45 Uhr
Freitag: 08:00 - 14:00 Uhr