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Jagdschein für Jugendliche: Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
Volltext
Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, Sie aber noch nicht 18 Jahre alt sind, kann Ihnen nur ein auf Ihren Namen lautender Jugendjagdschein erteilt werden.
Wenn Ihnen der Jugendjagdschein entzogen wurde, können Sie diesen nach Ablauf der festgelegten Sperrfrist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Behörde erneut beantragen.
Handlungsgrundlage(n)
- § 15 Absatz 1 - 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
- § 16 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
- § 15 Absatz 1 Landesjagdgesetz M-V (LJagdG M-V)
- Nummer 3.4 der Jagdgebührenverordnung (JagdGebVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
- gegebenenfalls aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
- Einwilligung der sorgeberechtigten Person
Voraussetzungen
- bei Erteilung mindestens 16 und noch keine 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bereits erteilter Jugendjagdschein entzogen
- Einwilligung der Erziehungsberechtigten
- verstrichene Sperrfrist
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jugendjagdschein erteilt.
Fristen
Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.
Formulare
- Schriftform erforderlich: ja
- Formlose Antragsstellung möglich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
- Online-Dienste vorhanden: ja
Hinweise (Besonderheiten)
Der Jugendjagdschein berechtigt nur zur Ausübung der Jagd in Begleitung einer sorgeberechtigten Person oder einer von der sorgeberechtigten Person schriftlich beauftragten Aufsichtsperson; die Begleitperson muß jagdlich erfahren sein.
Der Jugendjagdschein berechtigt nicht zur Teilnahme an Gesellschaftsjagden.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
22.07.2024
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt der unteren Jagdbehörde.
In Mecklenburg-Vorpommern nehmen die Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgaben der unteren Jagdbehörde wahr.
Kosten
Verwaltungsgebühr: EUR 5,00
Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Ordnungsbehördliche Angelegenheiten
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Kontakt
Herr Martin Möller
Position: Fachgruppenleiter
Tel.: | +49 385 1750 |
Fax: | +49 385 1759 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 2.067 |
Frau Dörte Behring
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | +49 385 545-1755 |
Fax: | +49 385 545-1759 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 2.057 |
Zuständig für :
- Angelerlaubnis beantragen
- Fischereiabgabe zahlen
- Fischereischein auf Lebenszeit beantragen (neu, Ersatz, Umtausch)
- Fischereischein: Zur Prüfung anmelden
- Jägerprüfung: Zulassung zur Erlangung des Jagdscheins beantragen
- Jagdschein für Ausländer beantragen
- Jagdschein für Falkner beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Änderung beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Ersatz wegen Verlust beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Jagdbezirk eintragen lassen
- Jagdschein für Jugendliche: Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Verlängerung des Jahresjagdschein beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Verlängerung des Tagesjagdscheins beantragen
- Jagdschein: Änderung beantragen
- Jagdschein: Ersatz wegen Verlust beantragen
- Jagdschein: Jagdbezirk eintragen lassen
- Jagdschein: Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Jagdschein: Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Jagdschein: Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Jagdschein: Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Jagdschein: Verlängerung des Jahresjagdscheins beantragen
- Jagdschein: Verlängerung des Tagesjagdscheins beantragen
- Wild- und Jagdschaden: Feststellung des Ersatzes beantragen
- Zeitlich befristeten Fischereischein, Urlaubsfischereischein und Touristenfischereischein (ohne Ablegen einer Sachkundeprüfung) beantragen