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Jagdschein: Tagesjagdschein erstmalig beantragen
Volltext
Wenn Sie in Deutschland die Jagd ausüben möchten, benötigen Sie einen auf Ihren Namen lautenden deutschen Jagdschein. Wenn Sie die Jagd nicht regelmäßig ausüben möchten, dann können Sie einen Tagesjagdschein beantragen.
Handlungsgrundlage(n)
§ 15 Absatz 1 - 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
- § 15 Absatz 1 - 3 und 5 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
- Nummer 3.2 der Jagdgebührenverordnung (JagdGebVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
- Ausweis
- Zeugnis der Jägerprüfung
- aktuelles Lichtbild
- Nachweis über gesetzliche Jagdhaftpflichtversicherung
Voraussetzungen
- bei Erteilung mindestens 18 Jahre alt
- persönliche Zuverlässigkeit
- körperliche Eignung
- abgeschlossene Jagdhaftpflichtversicherung
- bestandene Jägerprüfung
Verfahrensablauf
Den Antrag können Sie schriftlich oder, wenn verfügbar, online stellen.
Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen, füllen Sie ihn aus und reichen ihn per Post oder persönlich bei der zuständigen Behörde ein.
Der Antrag und die zu erbringenden Nachweise werden auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft.
Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, wird Ihnen ein Jagdschein erteilt.
Fristen
Der Tagesjagdschein gilt für 14 aufeinanderfolgende Tage.
Formulare
Schriftform erforderlich: ja
Formlose Antragsstellung möglich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Online-Dienste vorhanden: ja
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
19.07.2024
Zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt den unteren Jagdbehörden.
In Mecklenburg-Vorpommern nehmen die Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgaben der unteren Jagdbehörden wahr (nach Wohnsitz).
Rechtsbehelf
Widerspruch
Kosten
Verwaltungsgebühr: EUR 20,00
Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Ordnungsbehördliche Angelegenheiten
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Kontakt
Herr Martin Möller
Position: Fachgruppenleiter
Tel.: | +49 385 1750 |
Fax: | +49 385 1759 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 2.067 |
Frau Dörte Behring
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | +49 385 545-1755 |
Fax: | +49 385 545-1759 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 2.057 |
Zuständig für :
- Angelerlaubnis beantragen
- Fischereiabgabe zahlen
- Fischereischein auf Lebenszeit beantragen (neu, Ersatz, Umtausch)
- Fischereischein: Zur Prüfung anmelden
- Jägerprüfung: Zulassung zur Erlangung des Jagdscheins beantragen
- Jagdschein für Ausländer beantragen
- Jagdschein für Falkner beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Änderung beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Ersatz wegen Verlust beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Jagdbezirk eintragen lassen
- Jagdschein für Jugendliche: Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Verlängerung des Jahresjagdschein beantragen
- Jagdschein für Jugendliche: Verlängerung des Tagesjagdscheins beantragen
- Jagdschein: Änderung beantragen
- Jagdschein: Ersatz wegen Verlust beantragen
- Jagdschein: Jagdbezirk eintragen lassen
- Jagdschein: Jahresjagdschein erstmalig beantragen
- Jagdschein: Jahresjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Jagdschein: Tagesjagdschein erstmalig beantragen
- Jagdschein: Tagesjagdschein nach Einziehung erneut beantragen
- Jagdschein: Verlängerung des Jahresjagdscheins beantragen
- Jagdschein: Verlängerung des Tagesjagdscheins beantragen
- Wild- und Jagdschaden: Feststellung des Ersatzes beantragen
- Zeitlich befristeten Fischereischein, Urlaubsfischereischein und Touristenfischereischein (ohne Ablegen einer Sachkundeprüfung) beantragen