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Immissionsschutz - Bekanntgabe von Stellen oder Sachverständigen nach § 29b Bundes-Immissionsschutzgesetz
Handlungsgrundlage(n)
- § 29a Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
- § 29a Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Richtlinie für die Bekanntgabe von Sachverständigen nach § 29a Abs. 1 BImSchG (in der Fassung des LAI-Beschlusses der 106. Sitzung vom 30.9.-2.10.2003 in Hamburg)
Zuständige Stelle
Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG), Goldberger Straße 12, 18237 Güstrow