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Halbjährige Übermittlung der Beschäftigung von Personen in Heimarbeit durchführen
Volltext
Als Unternehmen sind Sie verpflichtet, Personen, die Sie in Heimarbeit nach dem Heimarbeitsgesetz (HAG) beschäftigen oder über die Sie Heimarbeit weitergeben, in Listen auszuweisen.
In der Liste müssen Sie mindestens folgende Daten angeben:
- der Vor und Nachname der Beschäftigten,
- das Geburtsdatum
- die genaue Anschrift der Wohnung oder Betriebsstätte,
- die Art der Beschäftigung
- der Zeitpunkt der erstmaligen Beschäftigung
- gegebenenfalls der Zeitpunkt des endgültigen Ausscheidens.
Die Liste müssen Sie halbjährlich der zuständigen Stelle) innerhalb der Abgabefrist übermitteln. Die zuständige Stelle ist in der Regel die Oberste Arbeitsbehörde des Landes.
Bei der Vergabe und Ausübung von Heimarbeit müssen Sie die Vorschriften des Heimarbeitsgesetzes beachten und einhalten.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Heimarbeitsliste
Voraussetzungen
- Sie führen ein Unternehmen in Deutschland, das Heimarbeit ausgibt oder über andere Heimarbeit verteilt.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
kostenlos
Bearbeitungsdauer
keine
Fristen
Übermittlungsfrist der Heimarbeitsliste:
- Abgabe der Heimarbeitsliste für das 1. Halbjahr (01.01. bis 30.06.): bis zum 31.07. des Kalenderjahres
- Abgabe der Heimarbeitsliste für das 2. Halbjahr (01.07. bis 31.12.): bis zum 31.01. des folgenden Kalenderjahres
Rechtsbehelf
keine
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Fachlich freigegeben am
08.03.2023
Zuständige Stelle
Landesamt für Gesundheit und Soziales
Abteilung Arbeitsschutz
Friedrich-Engels-Platz 5-8
18055 Rostock
Landesamt für Gesundheit und Soziales - Dezernat LAGuS 502 - Schwerin
19061 Schwerin, Landeshauptstadt
Friedrich-Engels-Str. 47
Telefon:
+49 385 588-59962
Kontakt
Anne Lehmann
Position: Fachperson für Datenschutz
Zuständig für :
- Abweichende Regelungen zum Schichtbetrieb beantragen
- Abweichende Ruhezeit beantragen
- Anlagen oder Einrichtungen nach Strahlenschutzverordnung: Genehmigung für die Beschäftigung von Personen beantragen
- Arbeitsplätze in Regionen oder in einer Arbeitsumgebung mit erhöhter radioaktiver Strahlenbelastung durch Radon anmelden
- Ausnahme vom Verbot der Mehrarbeit und vom Verbot der Nachtarbeit beantragen
- Begasung anzeigen
- Begasung: Befähigungsschein beantragen
- Begasung: Erlaubnis beantragen
- Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau melden
- Beschäftigung einer schwangeren oder stillenden Frau zwischen 20 und 22 Uhr beantragen
- Dokumentation der durchgeführten Arbeiten und Maßnahmen des Instandhaltungskonzepts Entgegennahme
- Erklärung der Zulässigkeit bei besonderen Kündigungsverboten erklären
- Erstmalige Beschäftigung von Personen in Heimarbeit melden
- Explosionsgefährliche Stoffe: Befreiung von der Erlaubnispflicht zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr beantragen
- Explosionsgefährliche Stoffe: Sprengung anzeigen
- Genehmigung für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung oder die wesentliche Änderung des Betriebs zur Werkstoffprüfung beantragen
- Halbjährige Übermittlung der Beschäftigung von Personen in Heimarbeit durchführen
- Heimarbeit, für die besondere Vorschriften des Gefahrenschutzes gelten, anzeigen
- Längere tägliche Arbeitszeit beantragen
- Mitwirkung von Kindern bei Veranstaltungen beantragen
- Sonn- und Feiertagsarbeit: Ausnahmegenehmigung beantragen
- Überwachungsbedürftige Anlagen: Verkürzung der Prüffrist beantragen
- Unbedenklichkeitsbescheinigung nach 1. Sprengstoffverordnung für den gewerblichen Bereich beantragen
- Unfall oder eine Betriebsstörung mit Gefahrstoffen anzeigen
- Vorankündigung der Einrichtung einer Baustelle mitteilen