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Grenzbescheinigung für Gebäude beantragen
Volltext
Die Grenzbescheinigung dient als Nachweis darüber
- auf welchen Flurstücken ein Gebäude errichtet ist
- und dass es innerhalb der Grenzen des Flurstücks steht
- oder ob Grenzüberbauten vorkommen.
Überbauten werden dabei kurz beschrieben.
Die Grenzbescheinigung wird hauptsächlich für Beleihungszwecke benötigt.
Handlungsgrundlage(n)
- Geoinformations- und Vermessungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (GeoVermG M-V)
- Tarifstelle 8.2 der Kostenverordnung für Amtshandlungen im amtlichen Vermessungswesen (Vermessungskostenverordnung - VermKostVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Eine Grenzbescheinigung kostet:
- im Zusammenhang mit einer Gebäudeeinmessung und Einmessung von Nutzungsartengrenzen (Tarifstelle 13): 90 EUR oder
- nach vorhandenen Katasterunterlagen:
- ohne Ortsbesichtigung: 113 EUR
- mit Ortsbesichtigung: 226 EUR
Verfahrensablauf
Antragstellung (persönlich oder formlos per E-Mail, Post), Erstellen der Bescheinigung, Übergabe oder Versand der Bescheinigung und Gebührenbescheid
Formulare
Formlose Antragstellung
Fachlich freigegeben durch
Landesamt für innere Verwaltung, Amt für Geoinformation, Vermessungs- und Katasterwesen
Fachlich freigegeben am
02.05.2019
Zuständige Stelle
- Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI)
Der Landkreis Ludwigslust-Parchim nimmt in Kooperation die Angelegenheiten der Landeshauptstadt Schwerin wahr.
Somit stehen Ihnen für Ihr Anliegen die Mitarbeiter/innen des Landkreises Ludwigslust-Parchim zur Verfügung.
- Untere Vermessungs- und Geoinformationsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte
- Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure (ÖbVI)
Fristen
Aufbewahrungsfrist von Daten nach DSGVO: 10 Jahr(e)
Landkreis Ludwigslust-Parchim - FG Vermessung
Adresse
19288 Ludwigslust, Stadt
Garnisonsstraße 1
Postanschrift
19092 Schwerin, Landeshauptstadt
Postfach Postfach 16 02 20
Telefon:
03871 722-6250
(Herr Mahncke (FGL))
Kontakt
Herr Jan-Erik Krüger
Position: SB Vermessung
Tel.: | 03871 722-6278 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | A208 (LWL) |
Zuständig für :
- Bauabsteckung
- Durchführung einer Grundstücksvermessung (Grenzfeststellung und Abmarkung) anfragen
- Flurstücksbildung durch Verschmelzung anfragen
- Flurstücksbildung durch Zerlegung anfragen
- Gebäudeeinmessung: Durchführung beantragen
- Grenzbescheinigung für Gebäude beantragen
- Lageplan als Bauvorlage (Bescheinigung für festgestellte Grenzpunkte): Erstellung beantragen
Herr Roland Mahncke
Position: SB Vermessung
Tel.: | 03871 722-6250 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | A204 (LWL) / 2023 (SN) |
Zuständig für :
- Bauabsteckung
- Durchführung einer Grundstücksvermessung (Grenzfeststellung und Abmarkung) anfragen
- Flurstücksbildung durch Verschmelzung anfragen
- Flurstücksbildung durch Zerlegung anfragen
- Gebäudeeinmessung: Durchführung beantragen
- Grenzbescheinigung für Gebäude beantragen
- Lageplan als Bauvorlage (Bescheinigung für festgestellte Grenzpunkte): Erstellung beantragen
Herr Andreas Possekel
Position: SB Vermessung
Tel.: | 03871 722-6251 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | A202 (LWL) |
Zuständig für :
- Bauabsteckung
- Durchführung einer Grundstücksvermessung (Grenzfeststellung und Abmarkung) anfragen
- Flurstücksbildung durch Verschmelzung anfragen
- Flurstücksbildung durch Zerlegung anfragen
- Gebäudeeinmessung: Durchführung beantragen
- Grenzbescheinigung für Gebäude beantragen
- Lageplan als Bauvorlage (Bescheinigung für festgestellte Grenzpunkte): Erstellung beantragen
KSM Kommunalservice Mecklenburg AöR
Position: Fachperson für Datenschutz
E-Mail: | E-Mail senden |
Zuständig für :
- Bauabsteckung
- Durchführung einer Grundstücksvermessung (Grenzfeststellung und Abmarkung) anfragen
- Flurstücksbildung durch Verschmelzung anfragen
- Flurstücksbildung durch Zerlegung anfragen
- Gebäudeeinmessung: Durchführung beantragen
- Grenzbescheinigung für Gebäude beantragen
- Lageplan als Bauvorlage (Bescheinigung für festgestellte Grenzpunkte): Erstellung beantragen
Öffnungszeiten
Montag 8 bis 13 Uhr
Dienstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Freitag 8 bis 13 Uhr