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Luftfahrthindernisse: Genehmigung zur Errichtung beantragen
Volltext
Wenn Sie Anlagen, Bäume oder Geräte errichten wollen, zum Beispiel einen Kran, kann die Sicherheit des Luftverkehrs gefährdet sein. Auch Bodenvertiefungen zählen unter Umständen als Gefährdung. Deshalb benötigen Sie dafür unter bestimmten Bedingungen eine Genehmigung der zuständigen Luftfahrtbehörde. Den Antrag können Sie je nach Bundesland schriftlich oder online stellen.
Sollte für Ihr Vorhaben bereits eine Baugenehmigung vorliegen, ist eine zusätzliche Genehmigung der Luftfahrtbehörde hingegen nicht notwendig.
Eine Gefährdung des Luftverkehrs entsteht vor allem in der Nähe von Flugplätzen, Flughäfen oder Landeplätzen für Hubschrauber. Wie hoch Ihr Bauvorhaben sein darf, hängt daher auch von der Nähe im Umkreis zu einem solchen Ort ab. Die Luftfahrtbehörde kann bei der Genehmigung eines Flugplatzes bestimmen, dass ihre Zustimmung für eine Baugenehmigung in folgenden Fällen notwendig ist:
- im Radius von 1,5 Kilometern eines Flugplatzes für alle Bauvorhaben
- bei Bauwerken, die 25 Meter höher als der Flugplatz sind und im Radius von 4 Kilometern des Flugplatzes liegen
Dieser Bereich wird beschränkter Bauschutzbereich genannt. Auch außerhalb des beschränkten Bauschutzbereiches können sehr hohe Hindernisse oder Hindernisse auf Bodenerhebungen genehmigungspflichtig sein. Auskunft zu Genehmigungspflicht für Ihr Vorhaben gibt Ihnen die zuständige Luftfahrtbehörde.
Stellen Sie den Antrag vor Beginn des Vorhabens. Geben Sie dabei die Art des Luftfahrthindernisses, den Standort und die Höhe in Metern über Grund und in Metern über Normal Null der Spitze des Luftfahrthindernisses an. Geben Sie auch das Errichtungsdatum und bei vorübergehenden Hindernissen die Dauer, bis wann das Hindernis vorhanden sein wird, an.
Handlungsgrundlage(n)
- § 12 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
- § 15 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
- § 17 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
- Nummer 14 Abschnitt V der Anlage 1 zur Kostenverordnung der Luftfahrtverwaltung (LuftkostV)
- Nummer 21.2 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Kennzeichnung von Luftfahrthindernissen
Erforderliche Unterlagen
- Antrag mit Angaben zu:
- Art des Luftfahrthindernisses
- Standort, geografische Standortkoordinaten in Grad, Minuten und nach dem World Geodetic System 1984 (WGS 84)
- Höhe in Metern über Grund und in Metern über Normal Null der Spitze des Luftfahrthindernisses sowie
- Errichtungsdatum und
- bei vorübergehenden Hindernissen die Dauer des Vorhandenseins
- Skizze oder Ansichtszeichnung des Hindernisses
- Lageplan oder topographische Karte im Maßstab 1:10.000 oder 1:25.000 mit Standort und Ausdehnung des Hindernisses, zum Beispiel Kranstandort und Auslegerbreite
Voraussetzungen
- Die Genehmigung wird auf folgender Grundlage erteilt:
- Lage und Höhe des Luftfahrthindernisses
- wenn eine Gefährdung der Luftfahrt nicht zu erwarten ist
- falls notwendig, unter Auflagen, zum Beispiel zur Kennzeichnung
Weiterführende Informationen
- Informationen und unverbindliche 2D Prüfung ziviler Anlagenschutzbereiche auf der Internetseite des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (BAF)
- Unverbindliche 3D-Vorprüfung auf der Internetseite des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (BAF)
Hinweise (Besonderheiten)
Die Luftfahrtbehörde informiert Eigentümerinnen und Eigentümer betroffener Grundstücke über die Neu-Festsetzung von Bauschutzbereichen an Flugplätzen.
Rechtsbehelf
- Klage vor dem Verwaltungsgericht
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
05.09.2023
Formulare
- 1 - Merkblatt Luftfahrthindernisse
- 2 - Antrag auf Genehmigung eines Krans/Bauhilfsmittel/Baugerät
- 3 - Hinweise zum luftfahrtbehördlichen Verfahren in MV zur Umsetzung der bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung an Windenergieanlagen
Fristen
Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden (vor Beginn der Errichtung der Luftfahrthindernisse) : 2 Monat(e)
Genehmigungsfiktion (nach Einreichung der vollständigen Unterlagen, falls die Luftfahrtbehörde die Frist nicht vorher verlängert hat) : 2 Monat(e)
Kosten
Gebühr: EUR 70,00 bis 5000,00