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Gehwegschaden melden
Volltext
Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.
Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
keine
wünschenswert: Lageplan
- wünschenswert: Lageplan; Foto; konkrete Ortsangabe (Adresse)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
keine
Bearbeitungsdauer
1 bis 10 Tage mit Schadensbeseitigung
-
1 bis 10 Tage mit Schadensbeseitigung, in Abhängigkeit der Gefährlichkeit des Schadens
Fristen
keine
Hinweise (Besonderheiten)
möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtl. Lage
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern.
Fachlich freigegeben am
29.10.2013
Zuständige Stelle
die Kreis-, Stadt oder Gemeindeverwaltung (als Straßenbaulastträger)
Ansprechpunkt
je nach Verwaltungsstruktur: (Tief-) Bauamt oder Verkehrsamt