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Gehwegschaden melden

Volltext

Sie können Straßen-, Rad- und Gehwegschäden (wie beispielsweise lockere Gehwegplatten, Unebenheiten, Stolperfallen oder Löcher im Straßenbereich) melden.

Bei Unfallgefahr wird der Schaden gesichert und gegebenenfalls eine Sofortmaßnahme beauftragt. Ansonsten werden die Schäden in das Straßenunterhaltungsprogramm aufgenommen.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

keine
wünschenswert: Lageplan 

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

  • wünschenswert: Lageplan; Foto; konkrete Ortsangabe (Adresse)

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Bearbeitungsdauer

1 bis 10 Tage mit Schadensbeseitigung

Spezieller Hinweis für kreisfreie Stadt Schwerin, Landeshauptstadt

  • 1 bis 10 Tage mit Schadensbeseitigung, in Abhängigkeit der Gefährlichkeit des Schadens

Fristen

keine

Hinweise (Besonderheiten)

möglichst konkrete Schadensbeschreibung und örtl. Lage

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung Mecklenburg-Vorpommern.

Fachlich freigegeben am

29.10.2013

Zuständige Stelle

die Kreis-, Stadt oder Gemeindeverwaltung (als Straßenbaulastträger)

Ansprechpunkt

je nach Verwaltungsstruktur: (Tief-) Bauamt oder Verkehrsamt