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Geburt anzeigen
Volltext
Die Geburt eines Kindes muss dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt angezeigt werden.
Kommt Ihr Kind in einem Krankenhaus oder in einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird, zur Welt, wird die Geburtsanzeige durch diese Einrichtung übernommen. In diesem Fall sollten Sie sich in der Entbindungseinrichtung rechtzeitig erkundigen, welche Unterlagen und Dokumente Sie zum Entbindungstermin mitbringen müssen.
Erfolgt die Geburt nicht in einem Krankenhaus oder einer sonstigen Einrichtung, in der Geburtshilfe geleistet wird (Hausgeburt), muss die Geburt von einem sorgeberechtigten Elternteil persönlich beim Standesamt innerhalb einer Woche angezeigt werden. Sind die Eltern an der Anzeige gehindert, ist die Geburt von einer anderen Person, die bei der Geburt dabei war, anzuzeigen.
Handlungsgrundlage(n)
- § 6 Personenstandsverordnung (PStV)
- § 31-34 Personenstandsverordnung (PStV)
- § 18 Personenstandsgesetz (PStG)
Erforderliche Unterlagen
Sie benötigen folgende Unterlagen:
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bei miteinander verheirateten Eltern
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Geburtsurkunden der Eltern
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Eheurkunde oder ein beglaubigter Ausdruck aus dem Eheregister
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bei nicht miteinander verheirateten Eltern
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Geburtsurkunde der Mutter
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falls die Vaterschaft bereits anerkannt wurde:
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Erklärung über die Vaterschaftsanerkennung und die Zustimmungserklärung der Mutter
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Geburtsurkunde des Vaters
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ggf. die Sorgeerklärung
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Personalausweis, Reisepass oder ein anerkanntes Passersatzpapier der Eltern
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eine von einer Ärztin oder einem Arzt oder einer Hebamme oder einem Entbindungspfleger ausgestellte Bescheinigung über die Geburt, soweit sie bei der Geburt anwesend waren
Eine Eheurkunde ist auch vorzulegen, wenn die Ehe inzwischen geschieden oder der Ehemann verstorben ist.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Anzeige einer Geburt beim Standesamt ist gebührenfrei.
Für die Ausstellung einer Geburtsurkunde werden Verwaltungsgebühren erhoben, die je nach Bundesland unterschiedlich sind.
Fristen
Die Anzeige der Geburt Ihres Kindes muss binnen einer Woche bei dem für den Geburtsort zuständigen Standesamt erfolgen.
Bei der Berechnung der Anzeigefrist ist der Tag der Geburt nicht mitzurechnen.
Ist Ihr Kind tot geboren, muss die Anzeige spätestens am dritten Werktag nach der Geburt erfolgen.
Hinweise (Besonderheiten)
Nach Beurkundung der Geburt im Geburtenregister können Geburtsurkunden ausgestellt werden.
Fachlich freigegeben durch
BMI Referat VII1
Fachlich freigegeben am
22.06.2017
Zuständige Stelle
Das Standesamt, das für den Geburtsort des Kindes zuständig ist.
Landeshauptstadt Schwerin - Standesamt
Adresse
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Kontakt
Standesamt Schwerin
Über die zuständige Stelle finden Sie die Kontaktdaten von dem für Sie zuständigen Mitarbeiter des Standesamtes Schwerin.
Fax: | +49 385 545-1689 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Zuständig für :
- Aufhebung bzw. „Scheidung“ der Lebenspartnerschaft
- Ehefähigkeitszeugnis für deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland beantragen
- Ehefähigkeitszeugnis für Staatenlose, Asylberechtigte, anerkannte Flüchtlinge und Personen dessen Staatsangehörigkeit nicht feststellbar ist, mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland beantragen
- Ehefähigkeitszeugnis: Befreiung von der Pflicht zur Vorlage für ausländische Staatsangehörige beantragen
- Eheschließung anmelden
- Eheurkunde aus alten Familienbüchern beantragen
- Eheurkunde beantragen
- Fehlgeburt anzeigen
- Geburt anzeigen
- Geburt im Ausland: Eintrag in das deutsche Geburtenregister beantragen
- Geburt im Ausland: Nachbeurkundung beantragen
- Geburtenregister: Beglaubigten Ausdruck (Urkunde) beantragen
- Geburtsnamen oder vorher geführten Namen wiederannehmen
- Geburtsurkunde beantragen
- Geburtsurkunde bei Hausgeburt beantragen
- Kirchenaustritt bescheinigen lassen
- Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen bei Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland
- Lebenspartnerschaftsurkunde: Weitere Ausfertigungen beantragen
- Mehrsprachige Geburtsurkunde beantragen
- Namensführung in der Ehe
- Namensgebung
- Standesamtliche Trauung
- Sterbefall beim Standesamt anzeigen
- Sterbeurkunde als angehörige Person beantragen
- Sterbeurkunde bei Sterbefall im Ausland auf einem ausländischen Seeschiff beantragen
- Sterbeurkunde bei Sterbefall im Ausland beantragen
- Vaterschaftsanerkennung
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin
Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde