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Gaststättengewerbe: Vorläufige Erlaubnis beantragen
Volltext
Für den Betrieb einer Gaststätte mit Alkoholausschank benötigen Sie eine Erlaubnis.
Falls Sie die Gaststätte von einer anderen Person übernehmen wollen, können Sie – um einen nahtlosen Weiterbetrieb zu ermöglichen – unter erleichterten Bedingungen eine vorläufige Erlaubnis beantragen. Diese vorläufige Erlaubnis wird im Regelfall für höchstens drei Monate erteilt und später durch eine endgültige Erlaubnis ersetzt. Aus wichtigem Grund kann die Geltungsdauer der vorläufigen Erlaubnis aber ausnahmsweise verlängert werden. Dies gilt vor allem dann, wenn nicht innerhalb der Dreimonatsfrist eine endgültige Erlaubnis erteilt wird.
Es handelt sich um ein Gaststättengewerbe, wenn Sie gewerblich
- Getränke verabreichen (Schankwirtschaft) oder
- zubereitete Speisen verabreichen (Speisewirtschaft), und
- der Betrieb jedermann oder einem bestimmten Personenkreis zugänglich ist.
Nur wenn Sie alkoholische Getränke anbieten, ist Ihr Gaststättengewerbe erlaubnispflichtig. Wenn Sie jedoch ausschließlich alkoholfreie Getränke sowie zubereitete Speisen anbieten, ist Ihr Gaststättengewerbe erlaubnisfrei.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsgrundlagen
- § 11 Abs. 2 Gaststättengesetz (GastG)
- Gewerbekostenverordnung (GewKostVO M-V)
- § 11 Gaststättengesetz (GastG)
- § 2 Gaststättengesetz (GastG)
- § 4 Gaststättengesetz (GastG)
- Gewerbekostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (GewKostVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
Zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit müssen Sie der zuständigen Behörde folgende Unterlagen vorlegen:
- Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses mit Meldebescheinigung, beziehungsweise Vorlage vor Ort. Beantragung eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz
- Beantragung eines Gewerbezentralregisterauszugs zur Vorlage bei einer Behörde nach § 150 Absatz 5 Gewerbeordnung (Leika- Schlüssel: 99052002109000)
- Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes des Ortes, in dem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben
- Aufenthaltstitel, wenn Sie Ausländer und nicht Angehöriger eines EU- oder EWR-Landes sin
Die Auskünfte sind bei der Wohnsitzgemeinde zur Vorlage bei einer Behörde zu beantragen, diese werden der Behörde direkt übersandt. Sie müssen deshalb in Ihrem Antrag die genaue Anschrift der zuständigen Erlaubnisbehörde und den Verwendungszweck angeben.
Die Auskünfte können auch in dem vom Bundesamt für Justiz/ Bürgerdienste bereit gestellten Online-Verfahren beantragt werden.
Die Auskünfte dürfen nicht älter als 3 Monate sein.
Ihre fachliche Eignung weisen Sie durch folgende Unterlagen nach:
- Gegebenenfalls: Unterrichtungsnachweis einer Industrie- und Handelskammer nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Gaststättengesetz (auf diesen Nachweis kann die zuständige Behörde für die Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis verzichten) oder
- Nachweis einer Befreiung gemäß Nr. 3.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis im Gaststättengesetz i.V.m. deren Anlage 3
Beachten Sie, dass die zuständige Stelle im Einzelfall weitere Unterlagen benötigt. Informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrer Antragstellung.
- vollständig ausgefülltes Antragsformular vom Erlaubnisinhaber und Stellvertreter
- Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt,
- Reisepass mit Meldebestätigung; alternativ Personalausweis
Voraussetzungen
Eine vorläufige Gaststättenerlaubnis können Sie nur beantragen, wenn Sie eine bereits bestehende Gaststätte unverändert übernehmen wollen (nicht bei einer Neueinrichtung oder Erweiterung). Das bedeutet, es dürfen weder an den Räumlichkeiten, noch an der Betriebsart (z.B. Schankwirtschaft, Speisewirtschaft, Diskothek) im Rahmen der Fortsetzung des Betriebes Änderungen vorgenommen werden.
Die vorläufige Erlaubnis erhalten Sie nur, wenn Sie die Gaststättenerlaubnis schon beantragt haben oder gleichzeitig beantragen.
Um eine Erlaubnis zu erhalten, müssen Sie folgendes nachweisen:
- Ihre persönliche Zuverlässigkeit
- Ggf. Ihre fachliche Eignung
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die Gebühren sind abhängig vom Verwaltungsaufwand und der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes.
- Belehrung nach §§ 42, 43 Infektionsschutzgesetz: 21,00 Euro
- Unterrichtungsnachweis durch die IHK: 38,00 Euro
Verwaltungsgebühr: EUR 64,00 bis 382,00
Verfahrensablauf
Reichen Sie Ihren Antrag auf eine vorläufige Gaststättenerlaubnis bei der zuständigen Behörde ein.
Beantragen Sie zeitgleich eine Gaststättenerlaubnis für den endgültigen Betrieb Ihrer Gastwirtschaft. Fügen Sie diesem Antrag alle erforderlichen Unterlagen bei.
Sie erhalten eine Mitteilung, wenn Ihnen die Erlaubnis erteilt wird.
Wenn Sie die endgültige Erlaubnis bis zum Ablauf Ihrer vorläufigen Erlaubnis noch nicht erhalten haben, müssen Sie rechtzeitig eine Verlängerung beantragen.
Fristen
Die vorläufige Gaststättenerlaubnis wird i.d.R. bis zu 3 Monate befristet.
Sie können eine Verlängerung beantragen, wenn bestimmte Gründe vorliegen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Sie die endgültige Erlaubnis bis zum Ablauf Ihrer vorläufigen Erlaubnis noch nicht erhalten haben.
Gleichzeitig mit dem Beginn der Tätigkeit ist das Gewerbe nach § 14 GewO bei der für Gewerbeanzeigen zuständigen Behörde anzeigen.
Formulare
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: nein
Hinweise (Besonderheiten)
Die vorläufige gaststättenrechtliche Erlaubnis wird Ihnen nicht erteilt, wenn eine bauliche Veränderung stattgefunden hat, der Betrieb länger als 1 Jahr geschlossen war oder es sich um eine Neuerrichtung handelt.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- verwaltungsgerichtliche Klage
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
05.12.2022
Zuständige Stelle
Zuständigkeit und Verfahren werden von den Ländern geregelt.
Unterstützende Institutionen
Industrie- und Handelskammern, Landkreise, kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.
Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
Ludwig-Bölkow-Haus
Graf-Schack-Allee 12
19053 Schwerin
Tel.: 0385 5103-0
Fax: 0385 5103-999
E-Mail: info@schwerin.ihk.de
Handwerkskammer Schwerin
Friedensstraße 4a
19053 Schwerin
Tel. 0385 - 74 17 0
Fax 0385 - 71 60 51
E-Mail: info@hwk-schwerin.de
Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Gewerbeangelegenheiten
Adresse
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Kontakt
Frau Yvonne Mathy
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | +49 385 545-1918 |
Fax: | +49 385 545-2419 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 1.087 |
Zuständig für :
-
Erlaubnis für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien (Immobilienmakler) oder Darlehensverträgen, für die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben oder für die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnimmobilien beantragen
- Beginn Familienname: S-Z
- Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle beantragen
-
Gaststättengewerbe: Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: S-Z
-
Gaststättengewerbe: Stellvertretungserlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: S-Z
-
Gaststättengewerbe: Vorläufige Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: S-Z
-
Gaststättengewerbe: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabenden anzeigen
- Beginn Familienname: S-Z
-
Gewerbe abmelden
- Beginn Familienname: S-Z
-
Gewerbe anmelden
- Beginn Familienname: S-Z
-
Gewerbe ummelden
- Beginn Familienname: S-Z
-
Gewerberegisterauszug
- Beginn Familienname: S-Z
-
Nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: S-Z
-
Pfandleihgewerbe: die benutzten Räume anzeigen
- Beginn Familienname: S-Z
-
Pfandleihgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: S-Z
-
Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Beginn Familienname: S-Z
-
Reisegewerbe: Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: S-Z
-
Reisegewerbekarte: Verlängerung beantragen
- Beginn Familienname: S-Z
-
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis zur Aufstellung beantragen
- Beginn Familienname: S-Z
-
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes beantragen
- Beginn Familienname: S-Z
-
Versteigerergewerbe: Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: S-Z
Herr Bodo Händschke
Position: Sachbearbeiter
Tel.: | +49 385 545-1912 |
Fax: | +49 385 545-2419 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 1.077 |
Zuständig für :
-
Erlaubnis für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien (Immobilienmakler) oder Darlehensverträgen, für die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben oder für die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnimmobilien beantragen
- Beginn Familienname: L-R
- Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle beantragen
-
Gaststättengewerbe: Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: L-R
-
Gaststättengewerbe: Stellvertretungserlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: L-R
-
Gaststättengewerbe: Vorläufige Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: L-R
-
Gaststättengewerbe: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabenden anzeigen
- Beginn Familienname: L-R
-
Gewerbe abmelden
- Beginn Familienname: L-R
-
Gewerbe anmelden
- Beginn Familienname: L-R
-
Gewerbe ummelden
- Beginn Familienname: L-R
-
Gewerberegisterauszug
- Beginn Familienname: L-R
-
Nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: L-R
-
Pfandleihgewerbe: die benutzten Räume anzeigen
- Beginn Familienname: L-R
-
Pfandleihgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: L-R
-
Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Beginn Familienname: L-R
-
Reisegewerbe: Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: L-R
-
Reisegewerbekarte: Verlängerung beantragen
- Beginn Familienname: L-R
-
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis zur Aufstellung beantragen
- Beginn Familienname: L-R
-
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes beantragen
- Beginn Familienname: L-R
-
Versteigerergewerbe: Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: L-R
Frau Andrea Stange
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | +49 385 545-1914 |
Fax: | +49 385 545-2419 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 1.076 |
Zuständig für :
-
Erlaubnis für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien (Immobilienmakler) oder Darlehensverträgen, für die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben oder für die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnimmobilien beantragen
- Beginn Familienname: G-K
- Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle beantragen
-
Gaststättengewerbe: Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: G-K
-
Gaststättengewerbe: Stellvertretungserlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: G-K
-
Gaststättengewerbe: Vorläufige Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: G-K
-
Gaststättengewerbe: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabenden anzeigen
- Beginn Familienname: G-K
-
Gewerbe abmelden
- Beginn Familienname: G-K
-
Gewerbe anmelden
- Beginn Familienname: G-K
-
Gewerbe ummelden
- Beginn Familienname: G-K
-
Gewerberegisterauszug
- Beginn Familienname: G-K
-
Nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: G-K
-
Pfandleihgewerbe: die benutzten Räume anzeigen
- Beginn Familienname: G-K
-
Pfandleihgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: G-K
-
Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Beginn Familienname: G-K
-
Reisegewerbe: Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: G-K
-
Reisegewerbekarte: Verlängerung beantragen
- Beginn Familienname: G-K
-
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis zur Aufstellung beantragen
- Beginn Familienname: G-K
-
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes beantragen
- Beginn Familienname: G-K
-
Versteigerergewerbe: Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: G-K
Herr David Ziegler
Position: Sachbearbeiter
Tel.: | +49 385 545-1915 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 1.078 |
Zuständig für :
-
Erlaubnis für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien (Immobilienmakler) oder Darlehensverträgen, für die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben oder für die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnimmobilien beantragen
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
- Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle beantragen
-
Gaststättengewerbe: Erlaubnis beantragen
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Gaststättengewerbe: Stellvertretungserlaubnis beantragen
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Gaststättengewerbe: Vorläufige Erlaubnis beantragen
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Gaststättengewerbe: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabenden anzeigen
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Gewerbe abmelden
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Gewerbe anmelden
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Gewerbe ummelden
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Gewerberegisterauszug
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Pfandleihgewerbe: die benutzten Räume anzeigen
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Pfandleihgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis zur Aufstellung beantragen
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes beantragen
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Versteigerergewerbe: Erlaubnis beantragen
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
Frau Sabine Könn
Position: Fachgruppenleiterin
Tel.: | +49 385 545-1911 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 1.083 |
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin
Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde