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Gaststättengewerbe: Erlaubnis beantragen
Volltext
Wenn Sie ein Gaststättengewerbe mit Alkoholausschank betreiben wollen, benötigen Sie grundsätzlich eine Gaststättenerlaubnis.
Unabhängig von der hier behandelten Gaststättenerlaubnis und abhängig von Ihrem Angebot müssen Sie ggf. weitere Anmelde- und Erlaubnispflichten erfüllen, etwa nach der Gewerbeordnung und der Handwerksordnung.
Ein Gaststättengewerbe betreiben Sie, wenn Sie gewerbsmäßig
- im stehenden Gewerbe, also in einer festen Betriebsstätte, Getränke (Schankwirtschaft) oder zubereitete Speisen (Speisewirtschaft) zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen oder
- im Reisegewerbe (von einer lediglich für die Dauer einer Veranstaltung ortsfesten Betriebsstätte aus) Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreichen.
Voraussetzung ist in jedem Fall, dass der Betrieb grundsätzlich jedermann zugänglich ist.
Keine Gaststättenerlaubnis benötigen Sie, wenn Sie lediglich
- alkoholfreie Getränke,
- unentgeltliche Kostproben,
- zubereitete Speisen oder
- in Verbindung mit einem Beherbergungsbetrieb Getränke und zubereitete Speisen an Hausgäste
verabreichen.
Für Straußwirtschaften gelten Sonderregelungen (§ 14 des Gaststättengesetzes [GastG]).
Die Erlaubnis wird für eine bestimmte Betriebsart (z. B. Schankwirtschaft, Diskothek, Imbisswirtschaft) erteilt und gilt nur für die dem Betrieb dienenden Räume. Gegebenenfalls ist außerdem eine Baugenehmigung erforderlich.
Erlaubnispflichtig ist auch jede Erweiterung des Gaststättenbetriebes und jede Änderung der Räume.
Bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Personenhandelsgesellschaften ist für jeden Gesellschafter eine eigene Erlaubnis erforderlich. Bei juristischen Personen und nichtrechtsfähigen Vereine ist hingegen nur eine einzige Gaststättenerlaubnis erforderlich.
Wenn Sie einen bestehenden erlaubnispflichtigen Gaststättenbetrieb von einer anderen Person übernehmen wollen, kann Ihnen bis zur Erteilung der endgültigen Gaststättenerlaubnis eine vorläufige Erlaubnis auf Widerruf (in der Regel für 3 Monate) erteilt werden (§11 GastG). Mit dieser Erlaubnis kann der Betrieb auch kurzfristig übernommen werden.
Eine Erlaubnis zur Stellvertretung (§ 9 GastG) sollte beantragt werden, wenn Sie die Gaststätte durch einen Stellvertreter führen lassen wollen, der auch verantwortlich gegenüber Behörden und Institutionen auftreten soll. Der Stellvertreter muss die gleichen Kriterien bezüglich persönlicher Zuverlässigkeit und Eignung erfüllen wie Sie selbst.
Handlungsgrundlage(n)
- § 2 Gaststättengesetz (GastG)
- § 4 Gaststättengesetz (GastG)
- § 14 Gaststättengesetz (GastG)
- Gewerbekostenverordnung Mecklenburg-Vorpommern (GewKostVO M-V)
Erforderliche Unterlagen
Für den Antrag auf eine Gaststättenerlaubnis benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Antrag auf Gaststättenerlaubnis
- Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) für Behörden. Das Führungszeugnis darf bei Beantragung der Gaststättenerlaubnis nicht älter als drei Monate sein.
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für natürliche Personen zur Vorlage bei einer Behörde. Der Gewerbezentralregisterauszug darf bei Beantragung der Gaststättenerlaubnis nicht älter als drei Monate sein.
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für juristische Personen zur Vorlage bei einer Behörde. Den Gewerbezentralregisterauszug müssen Sie bei dem für den Betriebssitz zuständigen Ordnungsamt beantragen.
- Ggf. Handelsregisterauszug bzw. Gesellschaftsvertrag oder Satzung
- IHK-Nachweis (§ 4 des Gaststättengesetzes [GastG]). Bei diesem Nachweis handelt es sich um die Bescheinigung einer IHK über die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung oder eine vergleichbare Qualifikation, die durch die IHK bestätigt worden ist.
- Personalausweis oder anderes amtliches Ausweisdokument mit Lichtbild
- Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag zum Nachweis darüber, dass Sie die tatsächliche Verfügungsgewalt über die Betriebsräume besitzen
- Grundriss der für den Gaststättenbetrieb und den Aufenthalt der Beschäftigten vorgesehenen Räume)
Die Anmeldung zur Unterrichtung im Gaststättengewerbe bei der IHK Schwerin können Sie auch online vornehmen. Dazu klicken Sie bitte hier.
Voraussetzungen
persönliche Zuverlässigkeit
- Ihre Zuverlässigkeit wird anhand Ihres Führungszeugnisses und des Gewerbezentralregisterauszuges geprüft.
- Bei juristischen Personen ist die Zuverlässigkeit grundsätzlich durch den Geschäftsführer nachzuweisen.
Eignung der Räume und der örtlichen Lage
- Die für den Gaststättenbetrieb vorgesehenen Räume müssen für die Art und den Umfang der beabsichtigten Nutzung geeignet sein und dürfen hinsichtlich ihrer Lage nicht dem öffentlichen Interesse widersprechen, etwa mit Blick auf den Lärmschutz
Verfahrensablauf
Sie müssen bei der zuständigen Gewerbebehörde einen Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis stellen. Dabei müssen Sie die jeweils erforderlichen Unterlagen beifügen, sofern diese nicht von der Behörde selbst eingeholt werden. Sofern keine Versagungsgründe vorliegen, wird Ihnen die beantragte Erlaubnis erteilt.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Gaststättengesetz gilt nur in den Ländern Bayern, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein. Die übrigen neun Länder haben eigene Landes-Gaststättengesetze erlassen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Die genaue Gebührenhöhe ist abhängig vom Verwaltungsaufwand. Die Rahmengebühr beträgt 68,00 - 1.441,00 EUR.
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
19.02.2019
Fristen
Gleichzeitig ist mit dem Beginn der Tätigkeit das Gewerbe nach § 14 Gewerbeordnung bei der für gewerbeanzeigenzuständigen Behörde anzuzeigen.
Unterstützende Institutionen
Industrie- und Handelskammern, Landkreise, kreisfreie Städte, zuständige Amtsverwaltung bzw. Verwaltung der amtsfreien Gemeinde unterstützen bei der Antragstellung.
Industrie- und Handelskammer zu Schwerin
Ludwig-Bölkow-Haus
Graf-Schack-Allee 12
19053 Schwerin
Tel.: 0385 5103-312
Fax: 0385 5103-999
E-Mail: info@schwerin.ihk.de
Handwerkskammer Schwerin
Friedensstraße 4a
19053 Schwerin
Tel. 0385 - 74 17 0
Fax 0385 - 71 60 51
E-Mail: info@hwk-schwerin.de
Zuständige Stelle
Zuständig für die Antragsbearbeitung ist das Gewerbeamt der kreisfreien Stadt, der großen kreisangehörigen Stadt, des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde, in der bzw. dem die Tätigkeit erfolgen soll
Ansprechpunkt
Ansprechpartner ist das Gewerbeamt der kreisfreien Stadt, der großen kreisangehörigen Stadt, des Amtes oder der amtsfreien Gemeinde, in der bzw. dem die Tätigkeit erfolgen soll.
Landeshauptstadt Schwerin - Fachgruppe Gewerbeangelegenheiten
Adresse
19053 Schwerin, Landeshauptstadt
Am Packhof 2-6
Kontakt
Frau Yvonne Mathy
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | +49 385 545-1918 |
Fax: | +49 385 545-2419 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 1.087 |
Zuständig für :
-
Erlaubnis für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien (Immobilienmakler) oder Darlehensverträgen, für die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben oder für die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnimmobilien beantragen
- Beginn Familienname: S-Z
- Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle beantragen
-
Gaststättengewerbe: Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: S-Z
-
Gaststättengewerbe: Stellvertretungserlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: S-Z
-
Gaststättengewerbe: Vorläufige Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: S-Z
-
Gaststättengewerbe: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabenden anzeigen
- Beginn Familienname: S-Z
-
Gewerbe abmelden
- Beginn Familienname: S-Z
-
Gewerbe anmelden
- Beginn Familienname: S-Z
-
Gewerbe ummelden
- Beginn Familienname: S-Z
-
Gewerberegisterauszug
- Beginn Familienname: S-Z
-
Nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: S-Z
-
Pfandleihgewerbe: die benutzten Räume anzeigen
- Beginn Familienname: S-Z
-
Pfandleihgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: S-Z
-
Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Beginn Familienname: S-Z
-
Reisegewerbe: Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: S-Z
-
Reisegewerbekarte: Verlängerung beantragen
- Beginn Familienname: S-Z
-
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis zur Aufstellung beantragen
- Beginn Familienname: S-Z
-
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes beantragen
- Beginn Familienname: S-Z
-
Versteigerergewerbe: Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: S-Z
Herr Bodo Händschke
Position: Sachbearbeiter
Tel.: | +49 385 545-1912 |
Fax: | +49 385 545-2419 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 1.077 |
Zuständig für :
-
Erlaubnis für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien (Immobilienmakler) oder Darlehensverträgen, für die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben oder für die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnimmobilien beantragen
- Beginn Familienname: L-R
- Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle beantragen
-
Gaststättengewerbe: Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: L-R
-
Gaststättengewerbe: Stellvertretungserlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: L-R
-
Gaststättengewerbe: Vorläufige Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: L-R
-
Gaststättengewerbe: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabenden anzeigen
- Beginn Familienname: L-R
-
Gewerbe abmelden
- Beginn Familienname: L-R
-
Gewerbe anmelden
- Beginn Familienname: L-R
-
Gewerbe ummelden
- Beginn Familienname: L-R
-
Gewerberegisterauszug
- Beginn Familienname: L-R
-
Nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: L-R
-
Pfandleihgewerbe: die benutzten Räume anzeigen
- Beginn Familienname: L-R
-
Pfandleihgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: L-R
-
Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Beginn Familienname: L-R
-
Reisegewerbe: Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: L-R
-
Reisegewerbekarte: Verlängerung beantragen
- Beginn Familienname: L-R
-
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis zur Aufstellung beantragen
- Beginn Familienname: L-R
-
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes beantragen
- Beginn Familienname: L-R
-
Versteigerergewerbe: Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: L-R
Frau Andrea Stange
Position: Sachbearbeiterin
Tel.: | +49 385 545-1914 |
Fax: | +49 385 545-2419 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 1.076 |
Zuständig für :
-
Erlaubnis für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien (Immobilienmakler) oder Darlehensverträgen, für die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben oder für die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnimmobilien beantragen
- Beginn Familienname: G-K
- Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle beantragen
-
Gaststättengewerbe: Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: G-K
-
Gaststättengewerbe: Stellvertretungserlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: G-K
-
Gaststättengewerbe: Vorläufige Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: G-K
-
Gaststättengewerbe: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabenden anzeigen
- Beginn Familienname: G-K
-
Gewerbe abmelden
- Beginn Familienname: G-K
-
Gewerbe anmelden
- Beginn Familienname: G-K
-
Gewerbe ummelden
- Beginn Familienname: G-K
-
Gewerberegisterauszug
- Beginn Familienname: G-K
-
Nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen oder aufgeführten Tätigkeiten der Reisegewerbe Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: G-K
-
Pfandleihgewerbe: die benutzten Räume anzeigen
- Beginn Familienname: G-K
-
Pfandleihgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: G-K
-
Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Beginn Familienname: G-K
-
Reisegewerbe: Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: G-K
-
Reisegewerbekarte: Verlängerung beantragen
- Beginn Familienname: G-K
-
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis zur Aufstellung beantragen
- Beginn Familienname: G-K
-
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes beantragen
- Beginn Familienname: G-K
-
Versteigerergewerbe: Erlaubnis beantragen
- Beginn Familienname: G-K
Herr David Ziegler
Position: Sachbearbeiter
Tel.: | +49 385 545-1915 |
E-Mail: | E-Mail senden |
Raum: | 1.078 |
Zuständig für :
-
Erlaubnis für die gewerbsmäßige Vermittlung von Immobilien (Immobilienmakler) oder Darlehensverträgen, für die gewerbsmäßige Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben oder für die gewerbsmäßige Verwaltung von Wohnimmobilien beantragen
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
- Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle beantragen
-
Gaststättengewerbe: Erlaubnis beantragen
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Gaststättengewerbe: Stellvertretungserlaubnis beantragen
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Gaststättengewerbe: Vorläufige Erlaubnis beantragen
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Gaststättengewerbe: Weiterführung nach dem Tod des Erlaubnisinhabenden anzeigen
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Gewerbe abmelden
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Gewerbe anmelden
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Gewerbe ummelden
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Gewerberegisterauszug
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Pfandleihgewerbe: die benutzten Räume anzeigen
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Pfandleihgewerbe: Erlaubnis beantragen
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Preisauszeichnung nach der Preisangabenverordnung
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Erlaubnis zur Aufstellung beantragen
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit: Geeignetheitsbestätigung des Aufstellortes beantragen
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
-
Versteigerergewerbe: Erlaubnis beantragen
- Anfangsbuchstabe Familienname: A-F
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten des Stadthauses Schwerin
Samstags-Öffnungszeiten des BürgerBüros im Stadthaus und der Kfz-Zulassungs- und Führerscheinbehörde