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Garten- und Parkabfälle: zur Entsorgung abgeben
Volltext
Wenn Sie die Garten- und Parkabfälle getrennt von der Restabfallmenge sammeln, hat dies mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduzieren die Restabfallmenge und erleichtern die Entsorgung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung des Bioabfalls durch Vergärung. Außerdem können die in den Bioabfällen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe als Gärsubstrat oder Kompost in den natürlichen Kreislauf zurückgeführt werden.
Größere Mengen Grünabfall, die Sie aus Platzgründen nicht selbst kompostieren können, können Sie
- in einen separaten Biosack (Papier) neben die Biotonne stellen und abholen lassen
- zu den Recyclinghöfen der Stadt Schwerin bringen
- oder (auf eigene Kosten) bei einer separaten Gartenabfallabfuhr mitnehmen lassen
Handlungsgrundlage(n)
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
- Für den Erwerb eines Biosackes fallen 1,00 € an.
- Die Anlieferung von losem Grünschnitt/Bioabfall an den Recyclinghöfen kostet pro Kubikmeter 3,00 €. Für die Andienung von anderen Säcken (Bsp. Blaue Säcke) werden 0,30 € pro Stück (bei 100 Liter Volumen) erhoben.
Verfahrensablauf
Die Entsorgung von Garten- und Parkabfällen (Bioabfall) ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über:
- vorhandene Hol- und Bringsysteme (zum Beispiel die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfällen bei Recyclinghöfen, Grünschnittannahmestellen oder Containerdienste) und
- Abfallgebühren.
- Fällt in Ihrem Haushalt einmal mehr Bioabfall oder Grünschnitt an, können Sie gebührenpflichtige Biosäcke (0,60 €/Stück) auf dem Wertstoffhof in der Ludwigsluster Chaussee 72 erwerben und diese am Entsorgungstag gemeinsam mit den Abfallbehältern abholen lassen. Der Bioabfall und der Grünschnitt werden auch auf dem Wertstoffhof angenommen.
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
28.09.2020
Zuständige Stelle
- öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
In Mecklenburg-Vorpommern sind die öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger die Landkreise und kreisfreien Städte.
Der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) ist
- die Landeshauptstadt Schwerin - vertreten durch den Eigenbetrieb Stadtwirtschaftliche Dienstleistungen (SDS) - Abteilung Abfall und Straße.
- Der Eigenbetrieb SDS ist erreichbar unter 0385 / 633 1670
Formulare
Weiterführende Informationen
- Zusätzliche Informationen finden Sie im Ratgeber für ein Sauberes Schwerin
Hinweise (Besonderheiten)
- Das Verbrennen von Strauch- und Baumschnitt ist in Schwerin untersagt. Da es im Stadtgebiet genügend Alternativen zur Abgabe von Gartenschnitt und Bioabfällen gibt, beschränkt sich das Verbrennen von Gartenabfällen (Äste, Zweige) auf wenige anzeigepflichtige Ausnahmen, sog. Brauchtumsfeuer (Ostern).