Icon von Eye-Able - Strichmännchen mit einladender Haltung
langimg

Förderung: Zuwendungen für überörtliche Beratungsangebote beantragen

Volltext

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist die Finanzierung von Angeboten für die Beratung von Menschen mit Beratungsbedarfen, die nicht oder nicht ausreichend durch Leistungen nach § 8 Absatz 2 und Absatz 3 WoftG M-V gedeckt werden und durch landesweit oder landkreisübergreifend tätige Träger der sozialen Beratung oder der Gesundheitsberatung erbracht werden (überörtliche Beratung).

Verfahrensablauf

Anträge auf eine Zuwendung sind schriftlich unter Verwendung eines bereitgestellten Antragsformulars an die Bewilligungsbehörde zu richten. Die Bewilligung erfolgt mittels Zuwendungsbescheid.

Formulare

  • Ein Antragsvordruck ist unter dem unten angegebenen Link erhältlich.
  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

18.06.2020

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern