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Förderung: Zuwendungen für investive Naturschutzmaßnahmen beantragen
Volltext
Was wird gefördert?
Gefördert werden investive Vorhaben für Lebensräume und Arten, die Renaturierung und Neuanlage von Söllen und Kleingewässern sowie die Anpflanzung von Hecken.
Wer wird gefördert?
Anträge auf Zuwendung können natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts stellen.
Wie wird gefördert?
Es können Vorhaben ab einem Finanzmittelumfang von 5.000 € als Vollfinanzierung gefördert werden.
Handlungsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
- Online-Antrag
- Nachweis der Flächenverfügbarkeit
- Kosten- und Finanzierungsplan
Voraussetzungen
- Das Vorhaben muss in Mecklenburg-Vorpommern liegen
- Die Vorhabenflächen müssen nachweislich für die Umsetzung des Vorhabens verfügbar gemacht werden können (Zustimmung der Eigentümer und Nutzer, soweit erforderlich)
- Es darf keine anderweitige rechtliche Verpflichtung zur Umsetzung des Vorhabens bestehen.
Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)
Es fallen keine Kosten an.
Verfahrensablauf
Ihren Antrag auf Förderung stellen Sie online über das Internetantragsverfahren für die Projektförderung beim Land M-V.
Antragstellung
- Die Bewilligungsbehörde prüft Ihren Antrag formal und inhaltlich und fordert gegebenenfalls fehlende Unterlagen nach.
- Bei einer positiven Entscheidung wird Ihnen von der Bewilligungsbehörde ein Zuwendungsbescheid zugesandt.
- Bei einer negativen Endscheidung erhalten Sie von der Bewilligungsbehörde einen Ablehnungsbescheid.
Formulare
- Formulare vorhanden: Ja
- Schriftform erforderlich: Ja
- Formlose Antragsstellung möglich: Nein
- Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Weiterführende Informationen
Rechtsbehelf
Widerspruch
Fachlich freigegeben durch
Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Fachlich freigegeben am
15.01.2025
Zuständige Stelle
Staatliche Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) sowie Biosphärenreservatsämter (BRÄ) in ihrer regionalen Zuständigkeit
Fristen
Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden (des jeweiligen Kalenderjahres (1. Stichtag)) :
Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden (des jeweiligen Kalenderjahres (2. Stichtag)) :
Laufzeit der Förderung (Die Laufzeit Förderung endet spätestens mit dem Ende der ELER-Förderperiode.) :