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Förderung: Zuwendungen für Projekte zur Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) beantragen

Volltext

Was wird gefördert?

Das Land Mecklenburg-Vorpommern gewährt Zuwendungen zur Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres mit dem Ziel der Förderung von gesellschaftlichem Engagement und Erhöhung der individuellen Berufs- oder Studienwahlkompetenz von jungen Menschen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres.

Gegenstand der Förderung sind Projekte zur Durchführung des Freiwilligen Sozialen Jahres in Mecklenburg-Vorpommern in den Bereichen Jugendhilfe, Denkmalpflege, Kultur, Demokratie, Flüchtlingsarbeit oder des Sports oder in Jugendbildungs- und Übernachtungsstätten nach den Regelungen des Jugendfreiwilligendienstegesetzes (nachfolgend JFDG genannt).

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Nachweis über die Anerkennung als Träger des FSJ
  • Handelsregisterauszug
  • Satzung des Trägers

Voraussetzungen

Zuwendungen werden gewährt unter der Voraussetzung, dass der Zuwendungsempfänger als Träger des FSJ nach den Bestimmungen des JFDG in Mecklenburg-Vorpommern zugelassen ist und die Bestimmungen des JFDG während der Durchführung des Projektes eingehalten werden.

Verfahrensablauf

Der formgebundene Antrag ist an die Bewilligungsbehörde unter Verwendung der Vorlagen zu richten.

Die Bewilligung der Zuwendung erfolgt für die Dauer eines FSJ durch schriftlichen Bescheid.

Fristen

Für die Inanspruchnahme gibt es keine Fristen.

Formulare

  • Onlineverfahren möglich: nein
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

16.01.2020

Zuständige Stelle

Bewilligungsbehörde ist das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern