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Förderung: Zuschuss für die Erstinstandsetzung von verwaisten jüdischen Friedhöfen beantragen

Volltext

Was wird gefördert?

Die Zuwendung dient der Förderung von Maßnahmen, die zum Zweck von Erstinstandsetzungen verwaister jüdischer Friedhöfe durchgeführt werden. Förderfähig sind nur verwaiste jüdische Friedhöfe, die derzeit nicht nach der Beitrittserklärung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Vereinbarung zwischen dem Bund, den alten Bundesländern und den Jüdischen Organisationen vom 21. Juni 1957 über die Betreuung der verwaisten jüdischen Friedhöfe, gepflegt werden.
Als förderfähige Ausgaben gelten insbesondere die Einfriedung, Grabkennzeichen und gärtnerische Maßnahmen.

Wer wird gefördert?

Gemeinden

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Festbetragsfinanzierung gewährt.

Handlungsgrundlage(n)

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Antrag der Gemeinde

Voraussetzungen

Es muss sich um Erstinstandsetzungen verwaister jüdischer Friedhöfe handeln, die derzeit nicht nach der Beitrittserklärung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Vereinbarung zwischen dem Bund, den alten Bundesländern und den Jüdischen Organisationen vom 21. Juni 1957 über die Betreuung der verwaisten jüdischen Friedhöfe, gepflegt werden. Die Vorhaben dürfen noch nicht begonnen worden sein und die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein.

Kosten (Gebühren, Auslagen, etc.)

keine

Verfahrensablauf

Anträge können die Gemeinden schriftlich an die Bewilligungsbehörde richten. Über die Bewilligung von Zuwendungen entscheidet die Bewilligungsbehörde in Abstimmung mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden Mecklenburg-Vorpommern.

Bearbeitungsdauer

einzelfallabhängig

Fristen

keine

Formulare

keine

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

10.02.2020

Zuständige Stelle

Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern