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Förderung: Zuschuss für AIDS-Beratung und Betreuung von Infizierten beantragen

Volltext

Was wird gefördert?

Zuwendungen zur Sicherstellung der Beratung über Risiken und den Umgang mit einer sexuell übertragbaren Infektion sowie der Aufklärung über präventive Verhaltensweisen. Gefördert werden:

  • Beratungsleistungen,
  • Präventionsmaßnahmen,
  • Unterstützung von HIV-Selbsthilfegruppen, aufsuchende Sozialarbeit

Wer wird gefördert?

Gemeinnützige Träger als Träger von Beratungsstellen für sexuelle Gesundheit

Wie wird gefördert?

Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilsfinanzierung in der Regel bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Verfahrensablauf

  • Antragstellung
  • Antragsprüfung
  • Bewilligung oder Ablehnung

Formulare

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Mecklenburg-Vorpommern

Fachlich freigegeben am

13.12.2019

Zuständige Stelle

Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) in Mecklenburg-Vorpommern

Fristen

Antragsfrist: Antrag muss gestellt werden (für das dem Maßnahmezeitraum vorangehende Jahr) :